Niedersachsen will Corona-Regeln bis 2. April beibehalten
Mit dem Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes ist die niedersächsische Landesregierung unzufrieden. Zumindest von der Übergangs-Regelung bis Anfang April will das Land Gebrauch machen.
Das bedeutet, dass in Niedersachsen die aktuell geltenden Corona-Regeln noch bis zum 2. April weiter bestehen bleiben. Dazu zählen die 3G-Regel, Masken-, Abstands- und Testpflicht. Nicht mehr möglich in der Übergangsphase sind laut des Entwurfs des neuen Infektionsschutzgesetzes allerdings Kontaktbeschränkungen und Kapazitätsbeschränkungen bei Großveranstaltungen. Die neue Corona-Verordnung des Landes, die am Sonnabend in Kraft treten soll, basiert nach Angaben von Regierungssprecherin Anke Pörksen auf dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes, das zunächst noch im Bundestag und Bundesrat beraten wird und voraussichtlich am Sonntag in Kraft treten soll.
Land hofft auf Nachschärfungen beim Infektionsschutzgesetz
Pörksen machte in der Pressekonferenz des Corona-Krisenstabs am Dienstag erneut deutlich, dass Niedersachsen mit dem Entwurf des Infektionsschutzgesetzes des Bundes "äußerst unzufrieden" ist und die möglichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie als "nicht ausreichend" betrachtet. "Wir würden uns mehr prophylaktische, präventive Möglichkeiten wünschen", sagte Pörksen mit Blick auf den Gesetzesentwurf. Das Land könne aber nicht mit eigenen Regeln über die Grenzen des Infektionsschutzgesetzes hinausgehen. Die Landesregierung hoffe noch auf Nachschärfungen des Bundesgesetzes, die jedoch sehr unwahrscheinlich seien, so Pörksen weiter. Dennoch werde Niedersachsen am Freitag im Bundesrat nicht gegen das neue Infektionsschutzgesetz stimmen, denn dann gebe es gar keine Möglichkeiten mehr für Corona-Regelungen. "Dann hätten wir gar nichts", sagte Pörksen.
"Hotspot-Regelung" bietet lokale Möglichkeiten
Die Landesregierung setze sich bereits intensiv mit einer sogenannten Hotspot-Regelung auseinander, die im Gesetzentwurf festgehalten ist, sagte Pörksen. Diese Regel kann nach einem Landtags-Beschluss für eine bestimmte Region angewandt werden, in der ein besonders hohes Infektionsgeschehen herrscht und eine Überlastung der Gesundheitsversorgung droht. Eine starre Kennzahl, ab wann ein Gebiet zum Hotspot wird, soll im Infektionsschutzgesetz allerdings nicht festgelegt werden. Ein weiteres Kriterium für die Festlegung eines Hotspots soll das Auftreten einer besonders gefährlichen Virusvariante sein.
Kritisch wird es bei Hospitalisierungswert über 20
Ab wöchentlich 20 coronabedingten Neuaufnahmen im Krankenhaus je 100.000 Einwohnern werde die Lage in Niedersachsens Krankenhäusern kritisch, sagte Pörksen. Am Dienstag lag diese sogenannte Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz bei 13,8 - so hoch wie nie, Tendenz steigend. Sollte der Wert in den kommenden Tagen weiter steigen, "werden wir sehr aufgeschlossen prüfen", ob die Hotspot-Regelung nach dem 2. April angewandt werden kann, so Pörksen. Nach Angaben der stellvertretenden Leiterin des niedersächsischen Corona-Krisenstabes, Claudia Schröder, ist ein weiterer Anstieg denkbar, weil sich mittlerweile immer mehr ältere Menschen mit der Omikron-Variante des Coronavirus infizierten. Seit Ende Januar habe sich die Zahl der Neuinfektionen in der Gruppe der Menschen ab 80 Jahren fast verdreifacht, dadurch gebe es auch mehr schwere Verläufe. Ein weiteres Problem seien die zunehmenden coronabedingten Personalausfälle in den Krankenhäusern.
Experten: Höhepunkt der Welle wohl Anfang April
Wissenschaftler gingen davon aus, dass der Höhepunkt der derzeitigen Corona-Welle Anfang April erreicht sein werde, sagte Pörksen. Aber auch dann würden die Zahlen nicht schlagartig sinken, sondern zunächst nur langsam. Nach Ostern erwarteten die Experten dann eine bessere Situation. Pörksen appellierte an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, sich bis zum Abflachen der Corona-Welle selbst zu schützen, indem sie weiterhin eine FFP2-Maske tragen und große Gruppen meiden. Auch könnten Betreiber von Geschäften, Restaurants und anderen Einrichtungen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und etwa eine Maskenpflicht oder andere Schutzmaßnahmen anordnen, so die Regierungssprecherin.
Maskenpflicht in Discos wird konkretisiert
Eine Änderung in der neuen niedersächsischen Corona-Verordnung wird die Maskenpflicht in Diskotheken und Bars betreffen. Die Landesregierung konkretisiert laut Pörksen die vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg beschlossene Änderung. Demnach sollen Diskotheken und Bars so behandelt werden wie andere Gastronomiebetriebe, in denen die Maske im Sitzen und zum Speisen abgenommen werden darf, beim Aufstehen und Tanzen jedoch getragen werden muss. Nach dem 2. April würde dann mit dem neuen Infektionsschutzgesetz die Maskenpflicht in Discos komplett fallen.
