Alarm bei Drohnen-Überflug: Gefängnisse erhalten Warnsystem
Niedersachsen will in Zukunft verhindern, dass Drohnen unbemerkt über Gefängnisse fliegen und über dem Hof verbotene Gegenstände abwerfen. Ein neues Überwachungssystem soll dabei helfen.
Drohnen sind deshalb so problematisch, weil sie verbotene Gegenstände über dem Gefängnishof abwerfen können - zum Beispiel Drogen, Handys oder Waffen. Das stelle ein Sicherheitsrisiko für die Gefangenen, aber auch für das Wachpersonal dar, sagte Justizministerin Barbara Havliza (CDU). Um das zumindest in den Gefängnissen der Sicherheitsstufe 2 zu verhindern, will das Ministerium drei Überwachungssysteme beschaffen, die den Luftraum kontrollieren sollen - und zwar über den Justizvollzugsanstalten Wolfenbüttel, Oldenburg, Celle, Sehnde und Rosdorf.
Bei verdächtiger Flugroute schlagen die Systeme Alarm
Inhaftiert sind in den Gefängnissen der Sicherheitsstufe 2 beispielsweise Angehörige der Organisierten Kriminalität, Gefangene mit erhöhter Ausbruchsgefahr oder Gefangene, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Die Geräte sollen mobil genutzt werden, sodass sie auch in anderen Einrichtungen eingesetzt werden können. In Echtzeit können sie die Zahl der Drohnen in der Luft rund um die Haftanstalt erfassen. Wird die Flugroute einer Drohne verdächtig, schlagen die Systeme Alarm. Nach einem Abwurf können die Sicherheitsbeamten auch nachverfolgen, wer das Fluggerät steuert.
18 Drohnen-Vorfälle im vergangenen Jahr registriert
Im vergangenen Jahr wurden laut Justizministerium 18 Vorfälle registriert, bei denen eine Drohne über ein Gefängnis hinweggeflogen ist. Sichergestellt wurden dabei Zigaretten, drei Handys inklusive Ladekabel, ein Kopfhörer, 50 medizinische Kapseln, rund 15 Gramm Cannabis sowie eine Seite DIN-A4-Papier, getränkt mit psychoaktiven Substanzen. Im Luftraum über einer Justizvollzugsanstalt gilt in einem Radius von 100 Metern ein Flugverbot. Wer dies ignoriert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.