Stand: 28.06.2022 15:58 Uhr

Urteil: Sexuell übergriffiger Fahrlehrer verliert Lizenz

Das Dachschild eines Fahrschulautos. © Picture Alliance Foto: Swen Pförtner
Ein sexuell übergriffiger Fahrlehrer darf nicht mehr unterrichten, bestätigte das Verwaltungsgericht Göttingen. (Themenbild)

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Entzug der Unterrichtserlaubnis für einen sexuell übergriffigen Fahrlehrer bestätigt. Der Mann sei nicht mehr geeignet, die "verantwortungsvolle Stellung" eines Fahrlehrers auszuüben, entschied das Gericht nach eigenen Angaben vom Dienstag. Die Klage des beschuldigten Mannes gegen den schon 2019 von der Stadt vollzogenen Rückruf der Erlaubnis wiesen die Richter ab. Laut Verwaltungsgericht bestritt der Mann die Vorwürfe. Er verwies demnach darauf, dass diesbezügliche Strafverfahren teils gegen Auflagen eingestellt worden seien. Das Gericht vernahm zwei betroffene frühere Fahrschülerinnen und sah es anschließend als erwiesen an, dass der frühere Fahrlehrer "das stark beengte Innere eines Fahrzeugs für ein völlig distanzloses und sexuell übergriffiges Verhalten" genutzt habe. Dieser sei als Fahrlehrer damit nicht länger geeignet. Dem Mann steht theoretisch noch der Weg zum Oberverwaltungsgericht offen.

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