Sexuelle Nötigung: Uni-Professor aus Göttingen vor Gericht
Wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe muss sich seit Mittwoch ein Universitäts-Professor vor dem Landgericht Göttingen verantworten. Eine Doktorandin hatte den Mann angezeigt.
21 Straftaten wirft die Anklage dem 57-jährigen Professor vor. Mehrfach soll der Wissenschaftler zwei Doktorandinnen und eine Technikerin des Lehrstuhls in sein Büro bestellt, die Tür abgeschlossen und dann gesagt haben, dass er sie bestrafen müsse. Dabei habe er sie aufgefordert, die Hose herunterzuziehen. Dann, so die Staatsanwaltschaft, habe er den Studentinnen mit einem Bambusstock, aber auch mit der flachen Hand auf das Gesäß geschlagen. Einer Doktorandin soll der Wissenschaftler auch an Brüste und Po gefasst haben.
Anklage: Mann soll Frauen unter Druck gesetzt haben
Die Anklage wirft ihm außerdem vor, seine Position als Professor ausgenutzt und die Frauen unter Druck gesetzt zu haben, damit sie schweigen. Einer Doktorandin soll er gesagt haben, er könne mit ihr nicht zusammenarbeiten, wenn er nicht Wut und Stress an ihr abbauen könne. Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Am nächsten Prozesstag will sich der Angeklagte zu den Vorwürfen äußern, auch die Betroffenen wollen aussagen.
Uni erteilt Hausverbot
Die Universität hat bereits Konsequenzen gezogen und dem Professor ein Dienst- und weitgehendes Hausverbot erteilt, beides wurde vom Verwaltungsgericht für rechtmäßig erklärt. In einem Disziplinarverfahren an der Uni soll der Mann lediglich mangelnde professionelle Distanz eingeräumt haben. Die sexuellen Übergriffe soll er bestritten haben.
Weiteres Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
Die Universität Göttingen äußert sich zu dem Fall nicht, scheint aber entschlossen, den Professor loswerden zu wollen: Sie will ihn aus dem Beamtenverhältnis entfernen. Darüber muss nach dem Strafverfahren das Verwaltungsgericht Göttingen entscheiden. Ob es zu dem Prozess kommt, ist unklar. Sollte der Mann zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden, würde das Beamtenverhältnis automatisch enden.
