Mord beauftragt: Urteil gegen Mutter und Tochter rechtskräftig
Die Verurteilung einer Mutter und ihrer Tochter wegen der gemeinschaftlichen versuchten Anstiftung zum Mord ist rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Braunschweig am Dienstag mit. Demnach hat der Bundesgerichtshof (BHG) in Karlsruhe am 24. Januar die Revision der 69-Jährigen sowie ihrer 41-jährigen Tochter als unbegründet abgewiesen. Die beiden Frauen waren im vergangenen Juni vom Landgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden - die Mutter für drei, die Tochter für fünfeinhalb Jahre. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass Mutter und Tochter in Wolfenbüttel einen vermeintlichen Mörder beauftragt hatten, um den Ex-Freund der Tochter zu töten. Hintergrund war nach Auffassung des Gerichts unter anderem ein Sorgerechtsstreit um ein gemeinsames Kind.
