Justizgebäude Hildesheim © NDR Foto: Axel Franz

Krebserregende Stoffe in A7 verbaut: Freispruch für Angeklagte

Stand: 22.03.2024 14:51 Uhr

Im Prozess um den Einbau giftiger Asphaltreste beim Ausbau der A7 hat das Landgericht Hildesheim alle vier Angeklagten freigesprochen. Sie seien keine Experten für den Umgang mit Schadstoffen.

Die drei Männer und eine Frau kommen straffrei aus dem Prozess. Es sei zwar unstrittig, dass beim Ausbau der A7 zwischen Bockenem und dem Dreieck Salzgitter geschlampt wurde und es dadurch Fehler beim Umgang mit Schadstoffen gab, sagte ein Gerichtssprecher. Allerdings hätten die vier Angeklagten nach Auffassung der Richter weder erkennen noch verhindern können, dass krebserregende Giftstoffe in Baumaterialien gelangt waren.

Fachleute für Straßenbau, aber nicht für Schadstoffe

Die Angeklagten, eine 62-Jährige und ein 56-Jähriger von der Landesbehörde für Straßenbau sowie ein 53-jähriger Bauleiter und ein 55-jährigen Projektleiter von Baufirmen, seien zwar alle Fachleute für Straßenbau, so das Gericht. Sie seien aber keine Experten dafür, wie mit Schadstoffen umgegangen werden muss. Ob in dem Fall nun weitere Anklagen folgen, ist unklar. Denn die vorgeworfenen Taten liegen bereits zehn Jahre zurück. Selbst die Staatsanwaltschaft Hildesheim hatte in ihrem Schlussplädoyer festgestellt, dass die Vorwürfe inzwischen verjährt sind und deshalb Freisprüche gefordert.

Hochgifter Teersand in den Böschungen

Die Angeklagten standen wegen des Verdachts der fahrlässigen Bodenverunreinigung vor Gericht. Zwischen 2011 und 2014 waren bei den Ausbauarbeiten auf der A7 zwischen Salzgitter und Bockenem krebserregende Bestandteile verbaut worden. Diese stammten aus dem Unterbau der alten Fahrbahnen. Das zerkleinerte Material habe unter anderem krebserregende polyzyklische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten. Es hätte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft nicht ohne weitere Untersuchung wiederverwendet werden dürfen. Außerdem soll an den Böschungen hochgiftiger Teersand verbaut worden sein.

Sanierungskosten in zweistelliger Millionenhöhe

In der Folge mussten in den Jahren 2015 bis 2018 in den Seitenbereichen und der Regenrückhalteanlagen rund 140.000 Tonnen des kontaminierten Bodenmaterials ausgebaut und als Abfall entsorgt worden. Laut Anklage entstanden dadurch bisher Kosten in zweistelliger Millionenhöhe. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Sollte es rechtskräftig werden, muss der Staat auch die Prozess- und Anwaltskosten tragen, wie der Gerichtssprecher erläuterte.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 22.03.2024 | 14:00 Uhr

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