Junge von Lore überrollt: Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Knapp drei Jahre nach dem Unfalltod eines Zehnjährigen bei einem Klassenausflug nach Schwaförden könnte es doch noch zu einem Prozess kommen. Die Staatsanwaltschaft Verden hat Anklage erhoben.
Die Nachermittlungen seien abgeschlossen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Sie hätten ergeben, dass der Leiter des Waldpädagogikzentrums Hahnhorst in Schwaförden (Landkreis Diepholz) die Verkehrsaufsicht über das Gelände hatte und dabei die Sorgfaltspflicht verletzt habe. Die Staatsanwaltschaft habe daher gegen den Mann Anklage wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen erhoben.
Junge stirbt noch am Unfallort
Der zehnjährige Junge aus Wolfsburg war im Juni 2019 beim Spielen unter eine Eisenbahn-Lore gekommen, die auf dem Gelände des Zentrums stand. Er starb noch an der Unglücksstelle. Die Klassenfahrt wurde abgebrochen. Kinder, Lehrer und das Personal des Waldpädagogikzentrums standen unter Schock und mussten betreut werden.
Schöffengericht Sulingen entscheidet über Verfahren
Laut Staatsanwaltschaft wurde die Anklage beim Schöffengericht in Sulingen erhoben. Laut eines TÜV-Gutachtens sei die Lore nicht zum Spielen bestimmt und geeignet gewesen, so der Sprecher. Das Gericht habe nun über eine mögliche Eröffnung des Verfahrens zu entscheiden. Es gelte die Unschuldsvermutung, betonte er.
