Ein Empfänger von Sozialhilfe hatte eine Erhöhung des Regelbedarfs gefordert. (Themenbild)
Das Landessozialgericht in Göttingen hat entschieden, dass die Sozialhilfe nicht zum Ausgleich der Inflation erhöht wird. Ein Göttinger Sozialhilfeempfänger hatte einen Eilantrag gestellt, um seinen Regelbedarf auf 620 Euro zu erhöhen. Der Betrag von 449 Euro pro Monat reiche wegen der enorm gestiegenen Preise nicht mehr aus, so der Mann. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Es verwies darauf, dass die Fachgerichte nicht befugt seien, höhere Leistungen zuzusprechen. Zudem sei der Regelsatz auch nicht offensichtlich unzureichend - und der Gesetzgeber habe mit Entlastungspaketen auf die Preiserhöhungen reagiert, so das Gericht am Donnerstag.
Sozialhilfe bekommen Menschen, die erwerbsunfähig sind. Das sogenannte Harz IV gibt es in der Regel für erwerbsfähige Menschen, die länger als zwei Jahre arbeitslos sind.
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