Ermittlungen gegen Primatenzentrum Göttingen eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat ein gegen Mitarbeitende des Primatenzentrums Göttingen gerichtetes Ermittlungsverfahren eingestellt. Zwei Beschuldigte, eine Tierärztin und der Leiter der Forschungsgruppe müssen jeweils 3.000 Euro Geldauflagen zahlen. Gegen andere Beschuldigte hätten sich die Verdachtsmomente nicht erhärtet, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das für die Genehmigung von Tierversuchen zuständig ist, hatte aufgrund von mangelhafter Dokumentation bei Tierversuchen Strafanzeige erstattet. Es habe der Verdacht bestanden, dass Affen ohne entsprechenden Grund getötet oder länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt worden seien. Dies sah die Staatsanwaltschaft nicht als hinreichend erwiesen an.
