Eine Lehrerin steht in einem Klassenzimmer an einer Tafel. © dpa Foto: Julian Stratenschulte

Umsatzsteuer für Schulen: Lehrkräfte fürchten Mehrarbeit

Stand: 12.11.2023 14:19 Uhr

Bisher müssen Einnahmen von Schulen nicht versteuert werden, ab 2025 sieht das anders aus. Lehrerverbände aus Niedersachsen kritisieren: Das führt zu Mehrbelastung.

von Mandy Sarti

Kuchenverkäufe an Schulen, Konzerte am Abend, Verkäufe der Schülerfirmen - das alles gehört zum Alltag an Niedersachsens Schulen. Bisher geht das ohne Steuer. Doch ab dem Jahr 2025 ist das anders. Denn dann greift eine EU-Richtlinie. Die soll verhindern, dass private Unternehmen im Wettbewerb benachteiligt werden. Weil die nämlich Umsatzsteuer zahlen müssen, öffentliche Einrichtungen bisher aber nicht.

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Arbeitsgruppe soll Erkenntnisse über Einnahmen der Schulen liefern

Doch wer macht dann die Steuererklärung an den Schulen? Lehrkräfte in Niedersachsen fürchten, dass auf ihren ohnehin schon vollen Tagesplan nun eine weitere Aufgabe aufgesattelt wird. Im Kultusministerium wird derzeit nämlich an einer Arbeitsgruppe gefeilt, die im kommenden Jahr auswerten soll, was Schulen und Schülerfirmen tatsächlich einnehmen.

Verbände fürchten Ende von Schülerfirmen

"Im schlimmsten Fall ist das zusätzliche Arbeit, für die es keinen Ausgleich gibt", sagt Thomas Neumann vom Verband Niedersächsischer Lehrkräfte. Und das könnte Folgen haben: Lehrkräfte, die beispielsweise eine Schülerfirma betreuen, würden sich im Zweifel gegen das komplette Projekt entscheiden. "Das wäre das Schlechteste, was passieren kann", erklärt Neumann. "Immerhin lernen die Schülerinnen und Schüler in Schülerfirmen fürs Leben." Auch der Philologenverband hat große Bedenken. "Zusätzliche Bürokratie ist das Letzte, was Schulen gebrauchen können. Vor allem, weil uns das Kultusministerium Bürokratieabbau versprochen hat", sagt der Vorsitzende Christoph Rabbow dem NDR Niedersachsen. Auch die Bildungsgewerkschaft GEW verweist darauf, dass die Lehrkräfte und Schulleitungen nicht zusätzlich belastet werden dürfen.

Land ringt um Ausnahme für Schülerfirmen

Ein Sprecher des niedersächsischen Kultusministeriums teilte auf NDR Anfrage mit, man bemühe sich, den "Schülerfirmen und ihren Trägern den Weg in die neue steuerliche Sachlage so leicht wie möglich zu machen und sie bei der Umsetzung zu unterstützen". Mit Handreichungen solle den Schülerinnen und Schülern die Umsatzsteuer erklärt werden. Gleichzeitig werde auf Bundesebene weiter über das Thema diskutiert. "Ziel ist, die Umsatzsteuer für die Schülerfirmen ab dem Jahr 2025 auszusetzen." Die Debatte dazu sei noch nicht abgeschlossen, sagte der Sprecher. Sollte es aber zur Einführung der Steuer kommen, versuche man den Aufwand für Lehrkräfte so klein wie möglich zu halten.

Steuer auch dann, wenn Schülerfirmen kostendeckend arbeiten

Laut Ministerium müssen bis Ende 2024 alle Einkünfte der Schülerfirmen über der Geringfügigkeitsgrenze von 45.000 Euro versteuert werden. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Einnahmen versteuert werden. Ob Gewinne erzielt wurden oder die Schülerfirmen kostendeckend arbeiten, spiele dabei keine Rolle.

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