Klimaschutz: Aktivisten und Umwelthilfe klagen in Straßburg
Neun junge Menschen klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg für mehr Tempo beim Klimaschutz. Sie kommen aus Niedersachsen und anderen Teilen der Bundesrepublik.
Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen wollten einen Beitrag dazu leisten, "die Freiheit und Lebensgrundlagen der jungen Menschen und aller künftiger Generationen zu erhalten", teilte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die die Gruppe nach eigenen Angaben unterstützt, am Dienstag in Berlin mit. "Bereits 2030 droht unser Treibhausgas-Budget in Deutschland aufgebraucht zu sein. Dann müssten eigentlich alle CO2- und Methan-Quellen abgeschaltet werden - oder ein lebenswertes Leben wäre nicht mehr möglich", sagte der Göttinger "Fridays for Future"-Aktivist und Beschwerdeführer Linus Steinmetz.
Klimaschutz eine Frage der Generationengerechtigkeit
Die Gruppe hatte im Frühjahr 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Teile des Klimaschutzgesetzes geklagt. Daraufhin musste die Bundesregierung das Gesetz anpassen. Die Verfassungsrichter hatten damals geurteilt, dass Klimaschutz eine Frage der Generationengerechtigkeit sei und junge Menschen in Zukunft benachteiligt würden, wenn die Politik zu zögerlich handele.
Zweite Klage vor Bundesverfassungsgericht scheitert
Im Frühjahr 2022 klagten Aktivisten und Umwelthilfe erneut vor dem Bundesverfassungsgericht, weil ihnen die Überarbeitung unzureichend erschien. Die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens sei nicht ausreichend. Sie forderten Maßnahmen wie Tempolimits und die Sanierung öffentlicher Gebäude. Diese Klage war Ende Mai gescheitert. Daraufhin hatte die DUH mit Sitz in Hannover angekündigt, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. "Das Bundesverfassungsgericht hat vollständig offengelassen, wie man mit den im Bundesklimaschutzgesetz gesetzten Klimazielen das Pariser Abkommen einhalten will", hatte Remo Klinger, Rechtsanwalt der Kläger, gesagt. Es sei davon auszugehen, dass man im Jahr 2030 "eine Vollbremsung der Treibhausgasemissionen" vornehmen müsse. Dies widerspreche der Generationengerechtigkeit. "Da das Bundesverfassungsgericht dies nicht weiter prüfen möchte, müssen wir den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte damit befassen."