Der Angeklagte sitzt vor Prozessbeginn auf der Anklagebank des Landgerichts Stralsund. © dpa Foto: Frank Hormann

Vier Jahre und sieben Monate Haft nach Überfall auf Seniorin

Stand: 08.02.2023 17:00 Uhr

Für die Vergewaltigung einer 87-jährigen Frau und die Nötigung einer weiteren Seniorin in Stralsund muss ein Mann für vier Jahre und sieben Monate in Haft.

Nach einem Überfall auf eine 87-jährige Frau in Stralsund hat das Landgericht Stralsund einen 36 Jahre alten Angeklagten zu vier Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht ordnete zudem an, ihn zeitweise in eine Entzugsklinik einzuweisen, so eine Gerichtssprecherin. Der Angeklagte hatte gestanden, im Oktober 2020 die Seniorin in ihrer Wohnung vergewaltigt und ausgeraubt zu haben. "Ich räume das alles ein", sagte er zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte das Gericht, die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft eine Vereinbarung getroffen. Da im Falle eines Geständnis der Geschädigten, die inzwischen an Demenz erkrankt sei, eine Aussage vor Gericht erspart bleibt, wurde im Gegenzug die Strafe begrenzt.

1.300 Euro und Handy gestohlen

Der Mann aus dem Landkreis Rostock war Anfang Oktober 2022 bei einem Nachbarn des Opfers zu Besuch und hatte bei ihr geklopft. Dieses Zeichen hatten die Hausbewohner unter sich abgesprochen, wenn sie sich gegenseitig besuchten. Dem Geständnis zufolge drängte der große, etwa 130 Kilogramm schwere Angeklagte die deutlich kleinere Seniorin in ihr Wohnzimmer, entkleidete und vergewaltigte sie. Anschließend setzte er die Frau in eine Badewanne gesetzt und flüchtete mit 1.300 Euro und dem Handy der Frau.

Versuchter Überfall auf Nachbarin des Opfers

Während der Ermittlungen kam heraus, dass der Mann am Vortag im gleichen Haus unter dem Vorwand, eine Toilette zu brauchen, in die Wohnung einer 78-jährigen Frau wollte. Diese erkannte ihn vor Gericht wieder. Sie hatte den Mann lautstark abgewehrt und mit Polizei gedroht. Ihre Hinweise führten im Oktober auf die Spur des Angeklagten. Das Gericht sah in dem versuchten Überfall auf die 78-Jährige eine Nötigung, die in der Höhe der Strafe berücksichtigt wurde.

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