Sozialwahl 2023 - Wer kann denn was wählen?
In diesen Tagen erhalten Millionen Bürger in Deutschland Info-Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung für die Sozialwahl 2023. Es ist die drittgrößte Wahl in Deutschland nach der Bundestags- und Europawahl und ist fester Bestandteil der Demokratie. Wie funktioniert die Sozialwahl?
Das Prinzip der Sozialwahl ist: Wer Renten- oder Krankenkassenbeiträge zahlt, soll auch mitbestimmen, was mit dem Geld passiert. Versicherte haben - je nachdem, wo sie versichert sind - ihre eigenen Parlamente. Bei den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen heißen sie Verwaltungsrat, in der Renten- und Unfallversicherung Vertreterversammlung. Eine sogenannte Urwahl, bei der es mehr Wahlvorschläge gibt, als Plätze zu vergeben sind, gibt es nur bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und bei der Techniker Krankenkasse, der Barmer, DAK, der Kaufmännischen Krankenkasse und der Handelskrankenkasse. Bei anderen Krankenkassen gibt es eine sogenannte Friedenswahl mit nur einem Wahlvorschlag auf einen Platz.
Wer wird gewählt?
Gewählt werden keine Einzelpersonen, sondern Kandidatenlisten. Diese Listen werden von Organisationen, Gewerkschaften, Vereinen oder Verbänden aufgestellt. Für die Wahl bei der Deutschen Rentenversicherung Bund sind es zum Beispiel 13 unterschiedliche Organisationen. Einige von ihnen trügen zwar auch Titel von Krankenkassen im Namen, seien aber unabhängig, erklärt Stefan Braatz von der Deutschen Rentenversicherung Bund: "Sie haben keine richtige Verbindung dazu, sondern es sind Interessierte aus den einzelnen Kassen. Was sie eint, ist das Interesse an Sozialversicherungs- oder Rentenversicherungshintergrund und eine Affinität zum Thema." Die verschiedenen Organisationen haben auch unterschiedliche Ziele, über die man sich informieren kann - ähnlich wie ein Parteiprogramm.
Welche Aufgaben haben die Sozialparlamente?
Sozialparlamente der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ersatzkassen bestimmen deren jeweiligen Kurs mit. Sie berufen den Vorstand, beschließen den Haushalt und können bestimmte Programme auflegen, wie beispielsweise die Post-Corona-Reha und die ambulante Kinder-Reha. Laut Braatz können sie auch politisch Einfluss nehmen: "Es gibt Anhörungen im Gesetzgebungsverfahren, bei denen die Selbstverwalter dazu gebeten werden. Auch der Sozialbeirat der Bundesregierung ist mit Mitgliedern der Selbstverwaltung besetzt. Also wir haben da tatsächlich sehr viele Anknüpfungspunkte auf Bundesebene, wo gewählte Ehrenamtliche gemeinsam mit der Politik beraten."
Wahlbeteiligung lag 2017 bei 30 Prozent
Durch eine hohe Wahlbeteiligung hätten die Sozialparlamente mehr den Rückhalt durch die Versicherten und damit auch einen stärkeren Einfluss, so Braatz. Bei der vergangenen Wahl 2017 lag die Wahlbeteiligung bei 30 Prozent. Wählen dürfen alle Beitragszahler ab 16 Jahren. In diesem Jahr sind das 52 Millionen Wahlberechtigte. Bis zum 31. Mai haben sie Zeit, ihre Stimme abzugeben.