Schwesig für lokale Öffnungsschritte - Hotspot-Regeln angepasst
Die Landesregierung von MV hat auf ein Gerichtsurteil reagiert und die Corona-Regeln für Hochrisikogebiete wie Vorpommern-Greifswald geändert. Was dort künftig gilt, will der Kreis am Montag mitteilen. Ministerpräsidentin Schwesig stellte Öffnungsschritte für Rostock und Vorpommern-Rügen in Aussicht.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat lokale Öffnungen für den Einzelhandel in Regionen im Land mit einer Inzidenz unterhalb 50 in Aussicht gestellt. Das sind derzeit die Stadt Rostock und der Kreis Vorpommern-Rügen. Grundsätzlich sollte es zwar landesweit einheitlich Öffnungsschritte geben, sollten einzelne Regionen aber unterhalb der 50er-Inzidenz liegen, sei es weiter schwer zu vertreten, dass Öffnungsschritte dort nicht möglich sind, so Schwesig am Freitag nach einer Kabinettssitzung. Als Beispiel nannte sie Frisöre. Auch Öffnungen von Schulen und Kitas müssten lokal entschieden werden, so Schwesig.
Hochrisikogebiete: Gericht forderte Rechtsverordnung des Landes
Das Kabinett regelte in der Sitzung am Freitag die Corona-Landesverordnung hinsichtlich der Maßnahmen in Hochrisikogebieten. Dies war nötig geworden wegen einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald, nach der für schwerwiegende Grundrechtseingriffe wie Ausgangssperren und Mobilitätsbeschränkungen eine Rechtsverordnung des Landes erforderlich ist. Eine Allgemeinverfügung der Kreise - wie bislang praktiziert - reiche dafür nicht aus.
Auch künftig müssen Landkreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern verschärfte Regeln verfügen, wenn sie Hochrisikogebiet sind, stellte Schwesig klar - und zwar wenn der Inzidenzwert an zwei aufeinander folgenden Tagen über 150 liegt und wenn es sich um ein diffuses, nicht lokal begrenzbares Infektionsgeschehen handelt. Bei der Wahl der Maßnahmen haben die Kreise und kreisfreien Städte aber Ermessensspielraum.
Lokale Mobilitätsbeschränkungen statt 15-Kilometer-Regelung
Im Wesentlichen stehen den Kreisen dieselben Maßnahmen wie bisher zur Verfügung. Dazu gehören nächtliche Ausgangssperren, Einreisebeschränkungen, Zugangsbeschränkungen zu beliebten Ausflugszielen und Mobilitätsbeschränkungen für die Einwohner. Die vom Gericht als zu gravierend bewertete 15-Kilometer-Regel wird nicht mehr angewandt. Stattdessen müssten "räumliche Bezüge" berücksichtigt werden, wie Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) erläuterte. Dabei könne es sich um einen oder mehrere Amtsbereiche, eine Stadt oder eine natürliche Region handeln. Diese müssten von den Landräten definiert werden, so Glawe. "Das Land hat damit dafür Sorge getragen, dass wir das Urteil des Verwaltungsgerichts umsetzen." Glawe forderte den Landkreis Vorpommern-Greifswald dazu auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Im Landkreis liegt der Inzidenzwert nach wie vor deutlich über der kritischen Marke von 150. Der Kreis erklärte am Nachmittag, am Montag bekannt geben zu wollen, welche Maßnahmen dort künftig gelten sollen.
Gericht: Grundrechte können nicht per Allgemeinverfügung eingeschränkt werden
Nach der Entscheidung des Greifswalder Verwaltungsgerichts hatte der Landkreis Vorpommern-Greifswald seine scharfen Corona-Auflagen zurückgenommen. Dem folgte später auch der Kreis Mecklenburgische Seenplatte. Das Gericht hält die nächtliche Ausgangssperre und den 15-Kilometer-Bewegungsradius um den eigenen Wohnort für überzogen und nicht nachvollziehbar. Die Kreise könnten Grundrechte wie die Bewegungsfreiheit nicht einfach per Allgemeinverfügung einschränken, hatte das Gericht geurteilt.
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