Ein positiver Corona-Selbsttest und eine FFP2-Schutzmaske liegen auf einem Tisch. © dpa Foto: Federico Gambarini

Neue Corona-Landesverordnung tritt in Kraft

Stand: 02.04.2022 10:01 Uhr

Für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern gilt eine neue Corona-Landesverordnung. Sie wurde am 24. März beschlossen.

Gefühlt wird sich allerdings erst einmal nicht allzu viel ändern in Mecklenburg-Vorpommern. Denn noch bis zum 27. April gilt die in der Landesverordnung geregelte Übergangsregelung wegen der nach wie vor hohen Corona-Zahlen.

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Das Tragen einer Maske in öffentlichen Innenbereichen bleibt Pflicht. Im Freien dagegen wird das Tragen einer Maske empfohlen, wenn nicht genügend Abstand eingehalten werden kann. Somit bleibt auch das sogenannte Abstandgebot von 1,50 Metern bestehen.

Ebenso wie die G-Regeln: Für Restaurants und Kneipen zum Bespiel bleibt die 3G-Regel - also geimpft, getestet oder genesen. Wer will, kann aber auch nach dem 2G-Modell verfahren. Maske und Abstand sind dann kein Muss mehr. In Clubs und Diskotheken gilt allerdings weiter die 2G-Plus-Regel. Zutritt hat dann nur, wer geimpft oder genesen UND getestet ist.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 08.04.2022 | 05:00 Uhr

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Coronavirus

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