Neue Corona-Landesverordnung tritt in Kraft
Für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern gilt eine neue Corona-Landesverordnung. Sie wurde am 24. März beschlossen.
Gefühlt wird sich allerdings erst einmal nicht allzu viel ändern in Mecklenburg-Vorpommern. Denn noch bis zum 27. April gilt die in der Landesverordnung geregelte Übergangsregelung wegen der nach wie vor hohen Corona-Zahlen.
Diese Corona-Schutzmaßnahmen gelten weiterhin
Das Tragen einer Maske in öffentlichen Innenbereichen bleibt Pflicht. Im Freien dagegen wird das Tragen einer Maske empfohlen, wenn nicht genügend Abstand eingehalten werden kann. Somit bleibt auch das sogenannte Abstandgebot von 1,50 Metern bestehen.
Ebenso wie die G-Regeln: Für Restaurants und Kneipen zum Bespiel bleibt die 3G-Regel - also geimpft, getestet oder genesen. Wer will, kann aber auch nach dem 2G-Modell verfahren. Maske und Abstand sind dann kein Muss mehr. In Clubs und Diskotheken gilt allerdings weiter die 2G-Plus-Regel. Zutritt hat dann nur, wer geimpft oder genesen UND getestet ist.
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