Nach Gerichtsurteil: MV ändert ITS-Bemessung für Corona-Warnstufen
Als Reaktion auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat die Landesregierung die Berücksichtigung der Intensivbetten-Auslastung (ITS) für das Corona-Warnstufensystem neu geregelt. Mit der neuen Regelung wird die Warnstufe "rot" später erreicht.
Mecklenburg-Vorpommern kehrt bei der künftigen Berücksichtigung der Intensivbetten-Auslastung im Corona-Warnstufensystem auf eine frühere Regelung aus der Anfangszeit der Pandemie zurück. Das kündigte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung an. Künftig soll wieder die Gesamtzahl der im Land verfügbaren Intensivbetten maßgeblich sein, und nicht wie bisher die Zahl der für Covid-Patienten bestimmten Intensivbetten.
"Rot", wenn 15 Prozent aller ITS-Betten mit Covid-Patienten belegt sind
Nach Angaben von Drese stehen im Land 600 Intensivbetten bereit. Wenn mehr als 15 Prozent davon mit Corona-Patienten belegt sind, gilt künftig die Warnstufe "rot" im Bereich ITS-Auslastung des Warnstufensystems. Neben der ITS-Auslastung gehören noch die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen sowie als Hauptkriterium die Hospitalisierungs-Inzidenz zu den dem Warnstufensystem zugrunde liegenden Faktoren. Die Warnstufen bilden die Grundlage dafür, welche Corona-Regeln in den einzelnen Regionen des Bundeslandes gelten.
Warnstufe "rot" bei ITS-Auslastung wird nun später erreicht
Die Neuregelung führt faktisch dazu, dass die Warnstufe "rot" später erreicht wird, als mit der alten Regelung. Denn die sah "rot" dann vor, wenn 80 von 100 Intensivbetten im Land mit Covid-Patienten belegt waren. Bei der 15-Prozent-Regelung ist dies erst bei 90 mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten der Fall, wenn - wie von Drese beschrieben - die Gesamtzahl von 600 Intensivbetten im Land berücksichtigt wird.
Gericht kippte Teile des Corona-Warnstufensystem
Die Änderung war nötig geworden, weil das OVG in Greifswald am vergangenen Freitag Teile des Corona-Warnstufensystem in Mecklenburg-Vorpommern gekippt und die entsprechenden Regelungen außer Kraft gesetzt hatte. Konkret kritisierte das Gericht, dass das Land die Zahl der ITS-Betten für Covid-Patienten landesweit mit 100 angegeben hatte. Diese Zahl sei nicht in der Landesverordnung geregelt, ebensowenig wie ein Verfahren zur Festlegung dieser Zahl. Somit sei das Gewichtungskriterium der ITS-Auslastung fehlerhaft festgelegt worden, so die Richter. Das Land habe damit seinen im Infektionsschutzgesetz festgelegten Gestaltungsspielraum überschritten.
In einer älteren Version diese Artikels hatten wir fälschlicherweise geschrieben, es käme durch die neue Regelung früher zu einer Warnstufe "rot". Richtig ist, es kommt später als bisher dazu.
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