Fall Leonie: Prozess gegen Mutter in Neubrandenburg
Fast drei Jahre nach dem gewaltsamen Tod der sechsjährigen Leonie aus Torgelow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) muss sich die Mutter des Mädchens vor Gericht verantworten.
Vor fast drei Jahren starb die sechsjährige Leonie aus Torgelow nach schweren Misshandlungen durch ihren Stiefvater. Er wurde wegen Mordes durch Unterlassen zu lebenslanger Haft verurteilt. Heute hat in Neubrandenburg der Prozess gegen Leonies Mutter begonnen. Der Mutter wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Zu Beginn des Prozesses kündigte sie an, sich äußern zu wollen. Dazu wurde die Öffentlichkeit zunächst ausgeschlossen.
Gerichtsmediziner geladen
Die Mutter soll von den Misshandlungen durch den Stiefvater gewusst, aber nicht rechtzeitig Hilfe geholt haben. Die sechsjährige Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der Familie gefunden worden. Als Zeugin ist unter anderem eine Gerichtsmedizinerin geladen. Sie hatte bei der Obduktion festgestellt, dass Leonie auch schon im Vorfeld zahlreiche Verletzungen, wie Knochenbrüche hatte, ebenso ihr damals 2-jähriger Bruder. Es ist davon auszugehen, dass das Gericht die Angeklagte auch zu diesen Verletzungen befragen wird.
Leonie wurde Opfer einer Bestrafungsaktion
Nach Meinung der Richter hatte Leonies Stiefvater verhindern wollen, dass das Mädchen über seine Gewalttaten berichtet und deshalb medizinische Hilfe für die lebensbedrohlich Verletzte um Stunden verzögert. Leonie war an Hirnblutungen gestorben. Das Gericht sprach von einem "Verdeckungsmord durch Unterlassen". Leonie hatte an jenem Tag ihrer Mutter hinterhergehen wollen, die allein zum Einkaufen aufgebrochen war. Das hatte der Stiefvater bemerkt. Leonie wurde dann "Opfer einer Bestrafungsaktion", so das Gericht.
Geringe Straferwartung
Die Mutter hatte in den Prozessen gegen den Stiefvater als Zeugin ausgesagt. Sie muss sich auch mit Blick auf diverse schwere Verletzungen Leonies und ihres Bruders vor Gericht verantworten. Geplant sind bisher vier Verhandlungstage bis 2022. Das Landgericht, wo ihr Fall zuerst verhandelt werden sollte, hat das Verfahren wegen einer geringeren Straferwartung an das Amtsgericht verwiesen.
