Urteil bestätigt: Rapper FaMo muss ins Gefängnis
Er war wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Am Donnerstag hat das Hamburger Landgericht das Urteil gegen den Rapper FaMo bestätigt.
"Ich bleib unantastbar", singt der 28-Jährige in einem seiner Lieder. Er hat sich geirrt. Er kommt in Haft - nach jahrelanger Demütigung, Misshandlung und zuletzt auch Vergewaltigung seiner Ex-Freundin - so urteilte die Vorsitzende Richterin.
Rapper bestritt die Vorwürfe
FaMo hatte bestritten, die Frau vergewaltigt zu haben, doch das Gericht glaubte ihm nicht. Seine Freundin habe immer das tun müssen, was er verlangte, sagte die Richterin. Sonst habe es Streit, Demütigungen und auch Schläge gegeben. Am Tattag wollte er Sex. Das Opfer lehnte das ab, er nahm es sich mit Gewalt.
Weitere Ex-Freundin belastete ihn
Und es gibt weitere Vorwürfe: Eine andere Ex-Freundin hat ausgesagt, FaMo habe sie einmal so verprügelt, dass sie mit gerissenem Trommelfell ins Krankenhaus kam. Ursprünglich war der Rapper auch noch angeklagt, eine 14-jährige Schülerin sexuell genötigt zu haben, die bei ihm Gesangsunterricht hatte. Dies wurde ihm aber nicht nachgewiesen.
