Parkschild für Bewohner mit Parkausweis. © picture alliance/CITYPRESS 24 Foto: Darius Simka

Mehr Bewohnerparkgebiete in Hamburg: Die Probleme der Betriebe

Stand: 13.06.2022 11:36 Uhr

Mit jedem neuen Bewohnerparkgebiet will die Stadt Hamburg das Parken für Anwohnende einfacher machen. Gleichzeitig gibt es aber auch jedes Mal Ärger mit teils alteingesessenen Betrieben. Jüngstes Beispiel: Das östliche Eimsbüttel.

Seit mehr als 100 Jahren sitzt die Bäckerei Wulf am Eppendorfer Weg. Seit dem 16. Mai fühlt sich Mitinhaber Heinrich Wulf-Raczka aber weniger willkommen als vorher: Sein Firmentransporter bekommt keine Ausnahmegenehmigung für die neu eingerichtete Bewohnerparkzone. Das bedeutet, der Wagen darf tagsüber maximal drei Stunden vor Ort parken - für jeweils drei Euro pro Stunde. In der Ablehnung der Ausnahmegenehmigung des zuständigen Landesbetriebs Verkehr steht: Für die restliche Zeit gebe es ausreichend öffentliche Parkflächen in der Umgebung oder Tagestickets im benachbarten Bewohnerparkgebiet - für zehn Euro.

Ausnahmegenehmigungen sind schwer zu bekommen und teuer

Mehr als 40 Bewohnerparkzonen gibt es inzwischen in Hamburg. Ausnahmegenehmigungen seien nur in besonders dringlichen Fällen gerechtfertigt, heißt es von der Verkehrsbehörde. Welche das sind, liegt im Ermessen des zuständigen Landesbetriebs. Bei Ablehnung müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller eine Gebühr von 190 Euro zahlen. Bei einer Erteilung sind es 250 Euro.

Anzahl der Genehmigungen schwankt stark

Die Zahlen schwanken stark: In diesem Jahr bekam bisher bei 200 Anträgen ein Drittel der Firmen eine Ausnahmegenehmigung. 2021 lag die Quote bei 44 Prozent, im Jahr davor bei 29 Prozent. Immerhin: Bei den Ausnahmegenehmigungen fürs kurzzeitige Parken bei der Kundschaft werden demnach 97 Prozent aller Anträge genehmigt.

"Angriff auf die Gewerbefreiheit"

Bäcker Wulf-Raczka spricht bei der derzeitigen Bewohnerparkregelung von einem "Angriff auf die Gewerbefreiheit". Auf ein Lieferfahrzeug für Kundschaft und eine Filiale in Eppendorf sei er dringend angewiesen, sagt er. Ein Lastenrad sei keine Alternative.

Die Verkehrsbehörde weist darauf hin, dass auch ein Wechsel auf E-Mobilität Abhilfe schaffen könnte: Noch bis Ende 2026 sind diese Fahrzeuge in Hamburg von Parkgebühren befreit.

Firmen gelten nicht als Bewohner

Behörde und Handwerkskammer machen sich auf Bundesebene für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung stark, die Unternehmen mit Sitz in Bewohnerparkgebieten berücksichtigt. Die Verkehrsbehörde betont, das Dauer-Streitthema im Blick zu haben. Die Handwerkskammer fordert eindeutige Regeln, wann Ausnahmegenehmigungen vergeben werden. Nach derzeitiger Rechtslage gelten Firmen nicht als Bewohner.

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 13.06.2022 | 07:00 Uhr

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Straßenverkehr

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