Islamist wegen Todesdrohungen im Gefängnis erneut vor Gericht
Ein stadtbekannter Islamist ist am Montagmorgen vor dem Landgericht Hamburg erneut verurteilt worden. Der 29-Jährige kommt für ein weiteres Jahr ins Gefängnis, weil er in der Untersuchungshaft einen Mitinsassen mit dem Tode bedroht hatte.
Für insgesamt dreieinhalb Jahre ist der 29-Jährige bereits im Gefängnis. Das ist die Gesamtstrafe für mehrere radikalislamistisch motivierte Taten, die er begangen hat. Der Angeklagte ist einer der drei Männer, die vor zwei Jahren in St. Georg einen Anwohner misshandelten, weil sie sich von ihm beim Beten gestört fühlten. Der Anwohner hatte die drei damals gebeten, die Hauseinfahrt freizumachen, damit er durchfahren konnte.
Weitere Verurteilung wegen Werbung für Terrormiliz IS
In einer zweiten Verurteilung ging es um Werbung für die Terrormiliz IS, die der Angeklagte unter anderem mit Hinrichtungsvideos machte. Eine dritte Verurteilung erhielt der Mann wegen Todesdrohungen gegenüber eines Mitinsassen im Gefängnis.
Angeklagter äußert sich nicht
Er werde ihm den Kopf abschneiden, rief er aus seinem Zellenfenster, nur weil der andere über den Salafismus gesprochen hatte - die Ideologie, der der Angeklagte anhängt. Dafür gab es jetzt in der Berufungsverhandlung ein weiteres Jahr Haft. Das kommt auf die bereits bestehenden dreieinhalb Jahre noch obendrauf.