Cum-Ex: Reist der Untersuchungsausschuss zu Scholz nach Berlin?
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Cum-Ex-Affäre tagt in dieser Woche zum letzten Mal in diesem Jahr. 2022 soll dann voraussichtlich noch einmal der ehemalige Hamburger Bürgermeister und jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vernommen werden. Dabei steht nach Informationen von NDR 90,3 auch im Raum, dass der gesamte Untersuchungsausschuss dafür nach Berlin reisen muss.
Die Hürden sind hoch, Olaf Scholz als Bundeskanzler zu vernehmen. Details dazu sind in Paragraph 50 der Strafprozessordnung geregelt: Mitglieder der Bundesregierung haben Anspruch darauf, an ihrem Dienstsitz gehört zu werden - in diesem Fall also in Berlin. Außerdem ist die Zustimmung des Kabinetts notwendig.
CDU: "Vor dem Gesetz sind alle gleich"
Ein Aufwand, den mindestens die Opposition in der Hamburgischen Bürgerschaft in Kauf nehmen will. "Vor dem Gesetz sind alle gleich", sagt Richard Seelmaecker von der CDU. Es interessiere ihn deshalb auch nicht, dass Scholz inzwischen Bundeskanzler ist. Und Norbert Hackbusch von den Linken meint: Das neue Amt von Scholz sei kein Grund, auf eine Vernehmung zu verzichten, sondern erhöhe die Notwendigkeit, ihn noch einmal vorzuladen.
Der Untersuchungsausschuss soll die Frage klären, ob Scholz und andere SPD-Politiker 2016 und 2017 Einfluss darauf genommen haben, Steuern von Warburg Bank nicht zurückzufordern. Scholz und andere Zeugen weisen das zurück.
