Cum-Ex: Hamburger Anwalt scheitert mit Strafanzeige gegen Scholz
In der Cum-Ex-Affäre wird weiterhin nicht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ermittelt. Nach der Staatsanwaltschaft sieht auch die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg keinen Anfangsverdacht auf mögliche Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Keine Hinweise auf strafbares Verhalten - das hat jetzt auch die zweite Prüfung ergeben. Anlass war die Beschwerde des Hamburger Rechtsanwaltes Gerhard Strate. Auch der Vorwurf, Scholz habe falsche Angaben im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zur Cum-Ex-Affäre gemacht, ist der Behörde zufolge unbegründet.
Peter Tschentscher wird vorerst entlastet
Vorerst entlastet ist auch Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Gegen ihn wird ebenfalls nicht ermittelt. In der Cum-Ex-Affäre geht es um Steuer-Rückforderungen gegen die Warburg Bank, die die Hamburger Finanzverwaltung verjähren ließ. Scholz und Tschentscher wurde in diesem Zusammenhang politische Beeinflussung vorgeworfen.
Forderung: Scholz soll private Mails offenlegen
Unionspolitikerinnen und -politiker lassen dennoch nicht locker. Die Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz forderte in der "Bild"-Zeitung, Scholz müsse jetzt seine privaten E-Mails aus der Zeit offenlegen. Dieselbe Forderung kommt von der CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft.
Scholz: Keine politische Einflussnahme bei Warburg Bank
Olaf Scholz wird am Freitag ein zweites Mal im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Hamburg als Zeuge aussagen. In der vergangenen Woche hatte er bei der Sommer-Pressekonferenz in Berlin erneut den Vorwurf der politischen Einflussnahme im Fall der Warburg Bank zurückgewiesen. Das hätten alle Zeugen im Untersuchungsausschuss erklärt und daran werde sich auch nichts ändern, sagte Scholz.
Scholz äußerte sich auch zu dem Bargeld-Fund bei dem ehemaligen SPD-Politiker Johannes Kahrs: "Ich bin so neugierig wie Sie und wüsste natürlich gerne, wo es herkommt. Aber er wird wahrscheinlich weder mir noch Ihnen eine Auskunft erteilen", so Scholz.