VfL Wolfsburg: Pokal-Aus wegen Wechselfehler besiegelt
Die Wechselpanne von Trainer Mark van Bommel hat den VfL Wolfsburg endgültig den Einzug in die zweite Runde des DFB-Pokals gekostet. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes bestätigte in seiner Berufungsverhandlung den Ausschluss des Bundesligisten.
Das gaben die Niedersachsen nach der Sitzung am Donnerstag unter dem Vorsitz von Achim Späth bekannt. "Berufung zurückgewiesen: Auch nach der mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht bleibt es dabei, dass die DFB-Pokal-Erstrundenpartie bei Preußen Münster durch den Wechselfehler nachträglich mit 0:2 gegen die 'Wölfe' gewertet wird", twitterte der Club.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Wolfsburger dafür verantwortlich gewesen waren: "Die nicht erlaubte Einwechslung eines sechsten Spielers war grob fahrlässig, da dem VfL Wolfsburg alle notwendigen Informationen zum geltenden Fußballrecht zur Verfügung standen", sagte Späth zur Urteilsbegründung: "Dass die beiden Trainer davon möglicherweise nichts wussten, beruht auf einem gravierenden Organisationsverschulden des Vereins, das kraft geltenden Fußballrechts zu der Spielumwertung führt, die das Sportgericht vorgenommen hat."
Schon das Sportgericht folgte VfL-Argumentation nicht
Vor zwei Wochen hatte bereits das DFB-Sportgericht dem Einspruch Preußen Münsters gegen den Wolfsburger 3:1-Erfolg nach Verlängerung stattgegeben und den Regionalligisten zum 2:0-Sieger erklärt. VfL-Coach Mark van Bommel hatte in der Partie sechs statt der erlaubten fünf Spieler eingewechselt. Dem Schiedsrichtergespann fiel der Fehler erst im weiteren Spielverlauf auf. Wolfsburg argumentierte vor dem DFB-Sportgericht, vom Vierten Offiziellen falsche Informationen zur Wechselregel bekommen zu haben. Jeder Verein sei selbst für die Ein- und Auswechslungen verantwortlich und müsse die Regularien kennen, urteilten hingegen die Juristen.
"Das waren zwei intensive Wochen. Wir akzeptieren das Urteil und werden professionell damit umgehen. Nun konzentrieren wir uns auf alle weiteren Aufgaben", sagte Tim Schumacher, Geschäftsführer des Champions-League-Teilnehmers, zu dem Richterspruch. Personelle Konsequenzen werde es wegen der vereinsinternen Informationspanne nicht geben, bekräftigte er noch einmal.
