Gericht: Kind darf vorerst als 96-Geschäftsführer weitermachen

Stand: 16.08.2022 21:22 Uhr

96-Mehrheitsgesellschafter Martin Kind darf nach seiner Abberufung durch den Stammverein bis zum Hauptverfahren weiter als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH arbeiten. Das entschied das Landgericht Hannover in einem Eilrechtsverfahren am Dienstag.

"Dem Verfahrensteller wird gestattet, sein Amt weiter auszuüben", sagte Richter Carsten Peter Schulze. Konkret bedeutet dies, dass die Abberufung bis zum hauptsächlichen Verfahren nicht wirksam ist, so lange beispielsweise der Aufsichtsrat der Management GmbH keine Abberufung beschließt. Doch der Konflikt ist damit nicht beigelegt. Der Stammverein kündigte an, gegen die Entscheidung vor dem Oberlandesgericht in Celle Berufung einzulegen.

Kind: "Unnötiges und nicht zu Ende gedachtes Vorgehen"

Kind zeigte sich in einer ersten Reaktion zufrieden: "Das Urteil ist im Sinne der Mitglieder des Hannover 96 e.V. und im Sinne des Profiunternehmens Hannover 96 zu begrüßen. Wir bedauern insbesondere das unnötige und nicht zu Ende gedachte Vorgehen von Vorstand und Aufsichtsrat des Hannover 96 e.V.", teilte der Unternehmer mit.

Es stelle sich die Frage, "ob ein Vorstand, der den Verein durch seine von Willkür geprägte Handlungsweise in große Gefahr gebracht hat, den Hannover 96 e.V. noch vertreten kann." Zugleich bekräftigte er, "auf Grundlage dieser klaren und sachlichen Entscheidung des Gerichts" Hannover 96 im "Zwei-Säulen-Modell erfolgreich weiterentwickeln" zu wollen.

Abberufung aus nebulösen Gründen

Der e.V. hatte Kind, der am Dienstag nicht persönlich vor Gericht erschien, überraschend Ende Juli als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH abberufen. Der Mutterverein wählte damit die maximale Eskalationsstufe, Kind wehrt sich juristisch dagegen. Dank einer Entscheidung des Landgerichts durfte er als Geschäftsführer bis zum Termin der mündlichen Verhandlung weiter eingeschränkt arbeiten.

Vorwurf der Distanz und der Alleingänge

Während die einen die finanziellen Verdienste des 78-Jährigen für den Verein hervorheben, werfen die anderen ihm eine Distanz zum Fußball und Alleingänge vor. Die Gründe für die Abberufung blieben bislang eher nebulös. Vielmehr scheinen einzelne, kleinere Stellvertreterkonflikte das ohnehin strapazierte Verhältnis aus Sicht des Muttervereins ausgereizt zu haben. Unter anderem geht es um den Vorwurf, "mehrfach und gravierend gegen Weisungen und vertragliche Vereinbarungen verstoßen" zu haben, was die Kind-Seite bestritt.

Kein konkreter Termin für Hauptverfahren

Der Richter verdeutlichte die Komplexität der Verhandlung: "Es ist auch für Juristen eine spannende Frage, wie das Ganze hier ausgeht und keinesfalls eindeutig", sagte er auch hinsichtlich weiterer Folgeverfahren. Bei dem Urteil handelt es sich um die vorläufige Regelung vor dem Hauptsacheverfahren, für das es noch keinen konkreten Termin gibt. "Bereits jetzt geht es darum, ob der Abberufungsbeschluss wirksam oder nichtig ist", stellte Schulze jedoch klar. Für die Hauptverhandlung sei bereits eine Klageschrift eingegangen.

Komplizierte Struktur bei 96

Bei 96 gibt es eine komplizierte Struktur mehrerer Gesellschaften. Kind ist Mehrheitsgesellschafter der Hannover 96 "Sales&Service GmbH&Co. KG", der die Profifußball-KGaA zu 100 Prozent gehört. Da die 50+1-Regel in Deutschland jedoch vorschreibt, dass der Stammverein immer die Stimmenmehrheit in einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft besitzen muss, werden die Geschäftsführer der KGaA von der Hannover 96 Management GmbH bestimmt. Sie gehört zu 100 Prozent dem Stammverein.

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Hallo Niedersachsen | 16.08.2022 | 19:30 Uhr

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