Wer zahlt für Schäden an Silvester?
Erst wird kräftig gefeiert, dann fliegen Raketen und Böller. Doch wer zahlt, wenn in der feucht-fröhlichen Silvesternacht Schäden entstehen oder gar Menschen verletzt werden? Grundsätzlich haftet der Verursacher - wenn er zu ermitteln ist.
Die Haftpflichtversicherung
Eine Privat-Haftpflichtversicherung schützt Einzelne vor Schadensersatz-Ansprüchen. Wer also beim Anstoßen das teure Sektglas seines Gastgebers zerstört oder anderen mit einer Wunderkerze versehentlich ein Loch in die Kleidung brennt, kann sich an seine Versicherung wenden. Das gilt jedoch meist nur, wenn der Verursacher nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Einige Versicherer verzichten auf diese Regelung und regulieren den Schaden immer zu 100 Prozent. Die Haftpflichtversicherung erstattet allerdings nur Schäden bei anderen, nicht beim Versicherten selbst.
Die Wohngebäudeversicherung
Beschädigt eine Silvesterrakete ein Haus oder setzt es in Brand, ist der Verursacher häufig nicht zu ermitteln. Dann springt die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers ein. Sie zahlt auch für Gegenstände, die fest mit dem Haus verbunden sind, etwa wenn ein Böller einen Briefkasten zerstört hat.
Die Hausratversicherung
Anders liegt der Fall, wenn Gegenstände im Haus in Mitleidenschaft gezogen wurden. Fliegt also eine Rakete durch die geöffnete Tür in die Wohnung und setzt dort Möbel oder Teppiche in Brand, tritt die Hausratversicherung ein. Das gilt auch für Hausrat, der auf dem Balkon steht.
Die Kfz-Versicherung
Beschädigt ein Brand oder eine Explosion ein Auto, muss sich der Halter an seine Teilkaskoversicherung wenden. Für sogenannte Vandalismusschäden, etwa wenn der Lack zerkratzt oder die Haube verbeult wurden, kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf. Das gilt auch, wenn Böller oder Raketen gegen das Auto fliegen. Allerdings muss der Versicherte eventuell mit einer Selbstbeteiligung rechnen und die Prämie steigt nach dem Schadensfall. Autos sollten daher in der Silversternacht möglichst in ruhigen Gegenden geparkt werden.
Die Unfallversicherung
Schlimmer ist es, wenn Menschen verletzt werden. Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerk selbst verletzt und einen bleibenden Schaden erleidet, kann sich an seine Unfallversicherung wenden.
Was tun im Schadensfall?
- Versuchen Sie, den Schaden zu begrenzen.
- Informieren Sie sofort Ihre Versicherung.
- Sprechen Sie mit der Versicherung, bevor Sie Schäden beseitigen.
- Dokumentieren Sie die Schäden, machen Sie Fotos oder Videoaufnahmen.
- Erstellen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände.
Erst prüfen, dann abschließen
Der Bund der Versicherten rät, vor dem Abschluss einer Police die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und zu vergleichen. Wichtiger als der Preis sei, dass die benötigten Leistungen auch tatsächlich versichert seien und nicht im Kleingedruckten ausgeschlossen würden.
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