Raketen und Knallkörper in einem Verbotsschild © PantherMedia, Fotolia Foto: -

Silvester 2020: Das Feuerwerk fällt aus

Stand: 31.12.2020 10:29 Uhr

Die Corona-Pandemie bremst auch das Feuerwerk zum Jahreswechsel aus. In den norddeutschen Bundesländern ist das Abbrennen von Feuerwerk überwiegend verboten. Ein Überblick über die Regelungen.

Raketen, Batteriefeuerwerke, Fontänen, Knallkörper: In der Silvesternacht lassen es die Deutschen eigentlich ordentlich krachen. Doch diesmal wird der Jahreswechsel deutlich stiller werden. Bundesweit dürfen keine Feuerwerks-Artikel verkauft werden. Der Bundesrat hat die Sprengstoffverordnung entsprechend geändert. Ausnahmen gelten nur für Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen, das ganzjährig verkauft werden darf.

Abbrennen teilweise erlaubt

Unterschiedlich regeln die Bundesländer das Zünden von Feuerwerk, etwa von Raketen, die noch vom vergangenen Silvester übrig geblieben sind.

  • In Hamburg ist es komplett verboten, Feuerwerk abzubrennen. Die Polizei will das Verbot überwachen und bei Anzeigen auch gegen private Partys vorgehen
  • In Niedersachsen hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das landesweite Verbot für rechtswidrig erklärt. Das Land hat daraufhin seine entsprechende Verordnung angepasst. Demnach ist nun Feuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen verboten. Welche Flächen das konkret betrifft, legen Landkreise und große Städte selbst fest. 
  • Schleswig-Holstein untersagt, Feuerwerk auf Straßen und Plätzen zu zünden, auf denen "mit verstärktem Personenaufkommen" zu rechnen ist.
  • In Mecklenburg-Vorpommern darf auf öffentlichen Straßen und Plätzen kein Feuerwerk stattfinden, ebenso ist der öffentliche Alkoholkonsum verboten.

Bei Verstößen gegen die Feuerwerk-Verbote drohen Bußgelder in unterschiedlicher dreistelliger Höhe.

Keine Feiern im großen Rahmen

In allen Bundesländern sind größere Silvesterfeiern verboten - sowohl öffentliche als auch private. Erlaubt sind nur Treffen von höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Eine zunächst geplante Lockerung dieser Regeln über Silvester wurde wieder verworfen.

Treffen auf der Straße untersagt

An Silvester und Neujahr besteht außerdem bundesweit ein sogenanntes An- und Versammlungsverbot. Damit dürfen sich keine Gruppen auf der Straße treffen, etwa um Mitternacht gemeinsam anzustoßen. Das gilt auch, wenn sie einen Abstand von mindestens 1,50 Meter einhalten.

Schutz vor dem Virus und Entlastung für Kliniken

Das Feuerwerksverbot soll verhindern, dass sich viele Menschen in der Silvesternacht begegnen und sich das Coronavirus weiter ausbreitet. Außerdem sollen Krankenhäuser entlastet werden, die sonst zahlreiche Patienten versorgen müssen, die sich beim Umgang mit Böllern und Raketen verletzt haben. Behörden und Politiker appellieren, auf jede Form vom Feuerwerk zu verzichten.

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Glücksschweinchen, Hufeisen, Sektkorken, Kleeblatt und ein Schild mit der Aufschrift "Guten Rutsch!" auf einem Holztisch. © Fotolia Foto: PhotoSG - stock.adobe.com

Silvester-Bräuche: Feuerwerk, Glücksbringer, Sekt & Co.

Weltweit feiern Menschen den Jahreswechsel, hierzulande mit Feuerwerk, Bleigießen und Sekt. Was steckt hinter den Bräuchen? mehr

Dieses Thema im Programm:

Nordmagazin | 21.12.2020 | 19:30 Uhr

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