Stand: 02.07.2020 16:50 Uhr

Rentenerhöhung zum 1. Juli: Fragen und Antworten

Trotz der Corona-Krise steigt zum 1. Juli 2020 die Rente in Ostdeutschland um 4,2 Prozent. Aber auch Renten sind steuerpflichtig und hieraus ergeben sich etliche Fragen. Beim Servicetag auf NDR 1 Radio MV haben vier Fachleute Ihre Fragen beantwortet: Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung, Claudia Lembke und Martin Reek von der Rentenberatungsstelle Rostock und Ulrich Pohl vom Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern.

Welche Renten sind von der Rentenerhöhung um 4,2 Prozent betroffen?

Von der Rentensteigerung sind alle Renten betroffen. Dazu zählen Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Waisenrenten, Witwen- und Witwerrenten.

Die Renten im Osten sind noch immer nicht auf dem Westniveau. Wie lange ist das noch so?

Ziel ist es, bis zum Jahr 2024 die Rente in den ostdeutschen Ländern an das Niveau im Westen anzupassen. Mit der Rentensteigerung am 1. Juli 2020 steigt der Rentenwert damit auf 97,2 Prozent und soll dann in den kommenden vier Jahren auf 100 Prozent angepasst werden.

Die Politik hat beschlossen, dass Rentner in diesem Jahr mehr Geld hinzuverdienen können. Für wen gilt das?

Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, darf dieses Jahr 44.590 Euro brutto dazuverdienen ohne eine Rentenkürzung zu befürchten. Wer eine Erwerbsminderungsrente, Witwer- oder Witwenrente bezieht, ist davon nicht betroffen.

Wann muss ich meinen Rentenantrag stellen?

Sie sollten mindestens drei Monate bevor Sie ihre Rente beziehen wollen, einen Antrag stellen, denn die Rente kommt nich automatisch. Den Antrag auf Rente können Sie auch online einreichen.

Wird es nächstes Jahr wieder eine Rentenerhöhung geben?

Gesetzlich ist vorgesehen, dass die Rente bis zum Jahr 2024 an das Niveau im Westen angepasst wird. Das bedeutet: eine Erhöhung der Renten am 1.Juli 2021 um mindersten 0,7 Prozent ist sicher. Die tatsächliche Anpassung ist abhängig von der Lohnentwicklung im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019.

Erfährt das Finanzamt eigentlich automatisch von den Rentenzahlungen?

Ja. Die Deutsche Rentenversicherung teilt der Finanzverwaltung die Rentenzahlungen mit.

Was ist die vereinfachte Renten-Steuererklärung?

Dabei wird berücksichtigt, dass das Finanzamt bereits viele Informationen von der Rentenversicherung bekommen hat. Wer neben der Rente keine weiteren steuerrelevanten Sachverhalte vorliegen hat, kann das vereinfachte Formular nutzen.

Wann kommt die Grundrente?

Nach jahrelangem Ringen hat der Bundestag Anfang Juli 2020 eine Grundrente für Geringverdiener beschlossen, die mindestens 33 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Berechtigte müssen die Grundrente nicht beantragen, sondern werden automatisch informiert. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet nicht mit einem Auszahlungsstart vor Juli 2021. Die Grundrente wird dann rückwirkend gezahlt.

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Ein Rentnersitzt an einem Tisch und macht sich auf einem Block diverse Notizen seiner Geldausgaben, in der anderen Hand hält er verschiedene Euro-Geldscheine. © picture-alliance/ dpa Foto: Andreas Gebert

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Können Ausgaben für Pflegeheime steuerlich geltend gemacht werden?

Wer krankheitsbedingt im Pflegeheim ist, kann seine Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Wer außerdem keine eigene Wohnung mehr unterhält, kann die Heimkosten um die Haushaltsersparnisse reduzieren. Im Jahr 2020 liegt dieser Betrag bei 9.408 Euro.

Kann ich warten, bis sich das Finanzamt bei mir meldet?

Jeder Steuerpflichtige ist angehalten, seine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Wer seine Einkommenssteuer nicht rechtzeitig zahlt, muss mit 6 Prozent Zinsen rechnen. Wer also über den Grundfreibetrag kommt, sollte sich im Zweifel an einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater wenden.

Darf man trotz voller Erwerbsminderungsrente noch etwas dazuverdienen?

Auch hier gilt der Freibetrag von 6.300 Euro brutto. Wer die volle Erwerbsminiderungsrente bekommt, darf - auch aus medizinischen Gründen - nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Die Frühaufsteher | 30.06.2020 | 09:00 Uhr

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