Reisen in Corona-Zeiten: Buchung und Stornierung
Noch immer sind Reisen, vor allem ins Ausland, wegen der Corona-Pandemie mit Hürden verbunden. So müssen Urlauber etwa vor der Einreise in andere Länder in der Regel ein Online-Formular ausfüllen und einen negativen Test bzw. einen Nachweis über eine vollständige Impfung vorlegen. Zudem gilt für die Einreise nach Deutschland eine generelle Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Reiserückkehrer - egal, woher sie kommen. Worauf müssen Kunden achten, die eine gebuchte Reise stornieren wollen?
Was gilt bei Buchungen im Inland?
Touristische Übernachtungen sind grundsätzlich erlaubt. In den Bundesländern gelten jeweils unterschiedliche Regeln. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz vom 20. März sind umfangreiche Lockerungen in Kraft getreten und die 3G-Regel ist überall entfallen. Wer trotz Buchung nicht anreisen möchte, für den gelten die vereinbarten Stornobedingungen. Eine Übersicht der Regeln in den Bundesländern gibt eine Seite der Bundesregierung.
Wann können Verbraucher Auslandsreisen kostenlos stornieren?
Eine kostenlose Stornierung von Pauschalreisen war bislang laut Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt möglich, wenn "außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände" vorliegen. Als wichtiges Indiz hierfür galten bislang die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts. Mittlerweile bewerten einzelne Amtsgerichte eine coronabedingte Reisewarnung aber nicht mehr uneingeschränkt als Grund für eine kostenfreie Stornierung. Auch Experten für Reiserecht gehen davon aus, dass der Rücktritt wegen einer Reisewarnung nicht mehr zwangsläufig kostenfrei sein muss. Es sei fraglich, ob die Buchenden "tatsächlich noch schutzbedürftig sind oder vielmehr die Corona-Beschränkungen mittlerweile zum Lebensrisiko zählen". Dagegen entschied das Landgericht Oldenburg: Maßgeblich für eine kostenlose Stornierung seien der Zeitpunkt der Buchung und die zu diesem Zeitpunkt zu treffende Prognose für das Reiseziel. Eine kostenfreie Stornierung sei daher im Einzelfall auch ohne Reisewarnung möglich.
Was sollten Verbraucher bei Reisebuchungen beachten?
Wer jetzt einen Urlaub buchen möchte, sollte die Vertragsbedingungen insbesondere hinsichtlich der Stornierungsmöglichkeiten genau studieren. Viele Reiseveranstalter bieten mittlerweile sogenannte Flex-Tarife an, die den Buchenden ermöglichen, bis 14 Tage vor dem geplanten Reisebeginn kostenlos zu stornieren. Je nach Veranstalter gibt es weitere kostenlose oder sehr günstige Rücktritts- oder Umbuchungsmöglichkeiten bis wenige Wochen vor Beginn der Reise. Kunden sollten die konkreten Bedingungen allerdings genau prüfen und auch das Kleingedruckte studieren, so die Verbraucherzentralen.
Reise abgesagt: Wie bekommen Kunden ihr Geld zurück?
Wurde eine Pauschalreise vom Veranstalter abgesagt, muss dieser das Geld unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten oder dem Kunden einen Gutschein in gleicher Höhe anbieten. Kunden müssen den Gutschein nicht annehmen, sondern können darauf bestehen, Geld zu bekommen. Falls der Veranstalter zögert, das Geld zurückzuzahlen, sollte der Kunde die Zahlung anmahnen und selbst eine Frist setzen. Hierfür bietet der Bundesverband der Verbraucherzentralen Musterbriefe an, mit denen Kunden ihr Geld zurückfordern können.
Was gilt bei Reise-Gutscheinen?
Pauschaltouristen, die zu Beginn der Pandemie einen Reise-Gutschein angenommen und noch nicht eingelöst haben, können sich seit 1. Januar 2022 das Geld auszahlen lassen. Die Veranstalter sind dazu verpflichtet, das Geld innerhalb von 14 Tagen auszuzahlen. Einige Unternehmen bieten ihren Kunden an, die Gutscheine zu verlängern. Verbraucherschützer raten ab, sich darauf einzulassen, da diese Gutscheine im Fall einer Insolvenz des Veranstalters nicht mehr vom Bund abgesichert seien.
Was gilt für Individualreisende?
Bei Individualreisen sollten Verbraucher bereits vor Vertragsabschluss mit dem Vermieter der Unterkunft eine klare Vereinbarung für den Stornierungsfall treffen. Hier ist das persönliche Verhandlungsgeschick gefragt. Bei ausgefallenen Flügen bekommen Kunden ihr Geld zurück oder können einen Ersatzflug zu einem späteren Zeitpunkt wahrnehmen. Findet der Flug statt, haben Kunden kein generelles Recht auf Umbuchung oder kostenloses Storno. Reisende sollten sich zudem gründlich über die derzeit geltenden Einreisebestimmungen informieren.
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Eine Rücktrittsversicherung springt ein, wenn die Versicherten selbst krank geworden sind oder einen Unfall hatten. Sie springt nicht ein, wenn diese lediglich befürchten, sich mit einer Krankheit zu infizieren. Zudem schließen einige Versicherungen bestimmte Erkrankungen in ihren Geschäftsbedingungen aus. Es empfiehlt sich daher, die Vertragsbedingungen genau zu lesen und zu prüfen, ob die Versicherung auch bei einer Quarantäne oder im Fall einer Corona-Erkrankung greift. Mittlerweile bieten einige Anbieter eine zusätzliche Absicherung für den Pandemie-Fall.
Wo können sich Verbraucher telefonisch beraten lassen?
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet eine bis zu 15-minütige kostenlose Telefonberatung zum Thema Reiserecht an: (0511) 911 96-96), eine Website der Verbraucherzentrale bietet zudem einen Überblick über ihre Beratungsangebote in den einzelnen Bundesländern.