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Partnersuche im Internet: Vorsicht vor Kostenfallen

Stand: 02.11.2020 14:37 Uhr

Um den Partner fürs Leben zu finden, setzen viele auf Partner- und Singlebörsen im Internet. Doch die Verbraucherzentrale warnt: Bei einigen Anbietern lauern Kostenfallen.

Eine gängige Masche betrifft den sogenannten Wertersatz, den - in erheblicher Höhe - unter anderem Parship von Usern verlangt, wenn Kunden innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist vom Vertrag zurücktreten, Angebote der Partnervermittlung aber sofort nutzen. Dieser Praxis schob der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil vom 8. Oktober 2020 einen Riegel vor. 

Parship fordert 392,96 Euro für 14 Tage Mitgliedschaft

Im konkreten Fall hatte die Klägerin im November 2018 eine Premium-Mitgliedschaft für zwölf Monate bei Parship für 523,95 Euro abgeschlossen. Nach vier Tagen widerrief sie den Vertrag, also innerhalb der gesetzlich gewährten Frist. Der Betreiber wollte dafür 392,96 Euro als Wertersatz in Rechnung stellen. Die Firma argumentierte, dass die Frau ausdrücklich zugestimmt habe, bereits während der Widerspruchsfrist erste Leistungen zu erhalten, und gerade diese hätten den größten Wert. So erhalten neue Mitglieder nach einem Persönlichkeitstest sofort automatisiert Partnervorschläge im selben Bundesland.

Wertersatz: EuGH-Urteil stärkt Verbraucherrechte

Nach dem EuGH-Urteil darf das Unternehmen erbrachte Leistungen während der Widerrufsfrist von 14 Tagen nur zeitanteilig in Rechnung stellen und nicht den Großteil des Preises für ein Jahresabo verlangen. Nur wenn der geschlossene Vertrag ausdrücklich vorsehe, dass eine oder mehrere der Leistungen gleich zu Beginn der Vertragsausführung vollständig und gesondert zu einem getrennt zu zahlenden Preis erbracht werden, könne das einen Unterschied machen. Wer also ein Abo ohne eine solche Leistung über ein Jahr abgeschlossen hat, also über 365 Tage, der muss bei einem Widerruf nach zum Beispiel 10 Tagen dann auch nur den entsprechenden Anteil zahlen.

Parship kündigt Anpassung der Wertersatz-Berechnung an

Die Verbraucherzentrale Hamburg stellte online einen Musterbrief zur Verfügung, den Verbraucher kostenfrei verwenden können. Parship kündigte an, aus dem Urteil Konsequenzen zu ziehen, da "eine Rechtsfrage europaweit geklärt worden" sei, wie eine Sprecherin sagte. Das Unternehmen werde "die Berechnung seines Wertersatzes der europäischen Entscheidung entsprechend anpassen".

Tipps gegen Kostenfallen bei der Partnersuche

Die Verbraucherzentrale gibt weitere Tipps gegen Kostenfallen bei der Partnersuche:

  • Immer auf das Kleingedruckte in den Verträgen achten. Denn auch günstige Probe-Abos können schnell sehr teuer werden.
  • Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Online-Partnerbörsen ihren Kunden die Kündigung auch online ermöglichen.
  • Vorsicht bei der Weitergabe persönlicher Daten: Bei der ersten Kontaktaufnahme mit anderen Nutzern lieber erst einmal über Belangloses sprechen, da nicht sicher ist, wer sich hinter dem auf den ersten Blick interessant erscheinenden Online-Profil verbirgt.
  • Vorsicht bei zusätzlichen Leistungen "zur Verbesserung der Vermittlungschancen", denn oft entstehen weitere, hohe Kosten.

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Dieses Thema im Programm:

Markt | 02.11.2020 | 20:15 Uhr

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