Stand: 19.07.2019 11:15 Uhr

Internet-Schnäppchen: Ärger mit dem Zoll

Zollamt
Wenn Schnäppchen aus dem Ausland teuer werden: Oft verlangt der Zoll eine Nachzahlung.

Anbieter wie Amazon und Ebay haben die Schnäppchenjagd globalisiert. Oft sind zum Beispiel Bücher, Spielfilme und Serien auf DVDs sowie Computerspiele in Übersee günstiger als hierzulande. Doch die vermeintlichen Schnäppchen können teuer werden: Immer wieder müssen Kunden, die ihre Waren nicht aus der EU zugeschickt bekommen, persönlich beim Zoll erscheinen und Nachschläge bezahlen. Dabei gibt es einiges zu beachten.

Wo kommt die Ware her?

Ob beim Zoll zusätzliche Kosten anfallen, hängt davon ab, in welchem Land der Online-Shop ansässig ist. Bei Bestellungen innerhalb der EU werden in der Regel keine Steuern oder Zölle fällig. Ausnahme: Alkohol und Tabakwaren. Anders sieht es bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern und Gebieten mit Sonderregelungen aus, für die Einfuhrumsatzsteuer und Zölle bezahlt werden müssen.

Wie hoch ist die Nachzahlung?

Abgabenfrei sind Sendungen aus einem Nicht-EU-Land mit einem Gesamtwert von bis zu 22 Euro ("Sendung mit geringem Wert"). Dabei zählt nicht allein der Warenwert, sondern der komplette Rechnungsbetrag inklusive aller Gebühren, Neben- und Versandkosten. Überschreitet der Gesamtwert einer Sendung 22 Euro, muss der Käufer Einfuhrumsatzsteuer von 7 oder 19 Prozent bezahlen - entsprechend der deutschen Umsatzsteuer.

Kompliziert wird es ab einem Gesamtwert von 150 Euro. Dann ist die Sendung zollpflichtig. Wie hoch der Zoll ist, richtet sich danach, woher die Ware kommt und wie teuer sie ist. Bei Ware über 150 Euro wird zunächst der Zoll aufgeschlagen und erst dann die Einfuhrumsatzsteuer berechnet.

Rechenbeispiel: Ein Kunde in Deutschland bestellt in den USA fünf Marken-Jeans für umgerechnet jeweils 39,95 Euro. Der Warenwert beträgt 199,75 Euro. Dazu kommen 9,99 Euro Versandkosten - das ergibt 209,74 Euro. Zusätzlich werden rund 70 Euro für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig. So kann aus dem vermeintlichen Schnäppchen im Ausland schnell eine teure Angelegenheit werden.

Wie erkenne ich den Standort des Versenders?

Betreiber eines eigenen Internetshops müssen ihre Adresse ins Impressum schreiben. Bei Online-Marktplätzen wie Ebay und Amazons Händler-Plattform Marketplace ist die Herkunft nicht immer so einfach zu erkennen. Oft lässt sich den Versandbedingungen entnehmen, wo ein Anbieter seinen Standort hat. Nennt der Shop seine Zahlungsdaten, können Sie daran erkennen, in welchem Land er sich befindet. Wird per Kreditkarte oder mit Bezahldiensten wie PayPal abgerechnet, lässt sich die Herkunft in der Regel nicht ermitteln.

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Dieses Thema im Programm:

Markt | 22.07.2019 | 20:15 Uhr

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