Haus bauen: Schutz vor Pfusch und Pleite
Die Anzahl der Schäden an Neubauten hat sich laut einer Studie des Instituts für Bauforschung zwischen 2009 und 2018 fast verdoppelt. Als Gründe für den Anstieg sehen Baurechtsexperten wie der Hamburger Rechtsanwalt Kay Poulsen den Bauboom der vergangenen Jahre: Seiner Ansicht nach nehmen viele Unternehmen mehr Aufträge an, als sie bewältigen können. Außerdem seien immer weniger Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt verfügbar. Markt erklärt, worauf Eigenheim-Besitzer achten sollten.
Tipp 1: Bauunternehmen prüfen
Prüfen Sie gründlich den Bauträger, mit dem Sie ihr Eigenheim realisieren möchten:
- Fordern Sie bei einer Wirtschaftsauskunftei im Internet eine Firmen- und Bonitätsauskunft an (ab circa 70 Euro). So bekommen Sie einen Überblick über die Entwicklung und die finanzielle Situation der Firma.
- Nehmen Sie das Unternehmen in Augenschein: Wie sehen die Bürogebäude aus? Wie viele Angestellte gibt es? Wie ist Ihr Gesamteindruck?
- Schauen Sie sich auch den Internetauftritt der Firma an.
- Suchen Sie im Internet nach Erfahrungsberichten anderer Bauherren, zum Beispiel in Foren.
Tipp 2: Fallen im Vertrag entdecken
Bevor Sie unterschreiben: Lassen Sie den Kaufvertrag von einem Experten prüfen, zum Beispiel von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Ein Fachmann kann Fallen wie falsche Zahlungspläne erkennen. Bauherren sollten nie in Vorleistung gehen, sondern immer erst nach erbrachter Leistung zahlen. Sollte die Baufirma pleitegehen, ist wenigstens kein Geld verloren.
Tipp 3: Unabhängige Berater fragen
Verlassen Sie sich nicht allein auf die meist kostenlose Beratung von Banken und Förderanstalten. Denn diese haben vor allem ein Interesse daran, durch die Kreditvergabe Geld an Ihnen zu verdienen. Eine unabhängige Beratung über Fallen und Tricks beim Hausbau gibt es zum Beispiel bei Verbraucherzentralen.
Tipp 4: Sicherheiten einfordern
Achten Sie beim Vertragsentwurf auf die sogenannte Fertigstellungssicherheit. Bauherren dürfen vom Bauunternehmer oder Fertighausanbieter maximal fünf Prozent vom Kaufpreis als Sicherheit verlangen, heißt es im Forderungssicherungsgesetz (FoSiG). Mit dem Geld lassen sich finanzielle Schäden durch Verzögerungen am Bau oder durch eine Insolvenz zumindest abfedern. Am besten wird der Beitrag bei der ersten Abschlagszahlung als Sicherheit einbehalten. Nach Abnahme des Hauses erhält das Bauunternehmen die Sicherheit zurück. Andere Zahlungsgarantien oder Bürgschaften unbedingt auf ihre Seriosität überprüfen.
Tipp 5: Mängel frühzeitig erkennen
Besichtigen Sie die Baustelle regelmäßig mit einem Bausachverständigen. So können Sie Mängel frühzeitig erkennen und dafür eine Sicherheit einbehalten - in der Regel den doppelten Geldwert des Mangels.
Tipp 6: Bauabnahme nur bei Mängelfreiheit
Nehmen Sie den Bau erst ab, wenn er frei von Mängeln ist. Denn ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme gilt eine gesetzliche Umkehr der Beweispflicht. Das bedeutet: der Bauherr muss im Nachhinein beweisen können, dass ein Mangel bereits vor der Abnahme vorhanden war. Sollten Sie trotz Mängeln in den Neubau einziehen müssen (beispielsweise aufgrund einer Kündigung der alten Wohnung), machen Sie gegenüber dem Bauunternehmen klar, dass der Einzug keine Abnahme darstellt. Setzen Sie eine Frist für die Behebung der verbleibenden Mängel.
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