Coronavirus: Eilanträge gegen Beherbergungsverbot eingereicht
Kaum ist die neue Landesverordnung veröffentlicht, schon gehen die ersten Eilanträge dagegen beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig ein.
Drei Vermieter von Ferienwohnungen wollen erreichen, dass das Beherbergungsverbot - wie schon vor gut einer Woche - gekippt wird. 24 Ferienwohnungen betreibt eine GmbH in Westerland auf Sylt (Kreis Nordfriesland), die nun weitgehend leer stehen. Das Beherbergungsverbot komme einem Berufsverbot gleich, argumentieren die Betreiber laut Gericht. Das Robert-Koch-Institut (RKI) habe demnach schließlich Infektionen vor allem bei privaten Treffen festgestellt - nicht jedoch im professionellen Gastgewerbe.
Entscheidung noch in dieser Woche möglich
Mit einer ähnlichen Argumentation hatten zwei Hotelketten vor anderthalb Wochen das vorherige Beherbergungsverbot gekippt. Mit der neuen Verordnung wird das Thema neu aufgerollt. Auch zwei Privatleute aus Niedersachsen mit einer Ferienwohnung auf Sylt sowie ein weiterer Vermieter aus Schleswig-Holstein haben Eilanträge eingereicht. Jetzt ist das Land aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen.
Fitness- und Tattoostudios reichen ebenfalls Anträge ein
Neben dem Beherbergungsverbot gibt es inzwischen weitere Anträge. So hat laut Oberverwaltungsgericht Schleswig ein siebenjähriger Schüler - unterstützt von seinen Eltern - aus dem Kreis Pinneberg einen Eilantrag gestellt. Er fühle sich durch den verordneten Mund-Nasen-Schutz in der Schule beeinträchtigt. Ein Betreiber von zwei Tattoostudios in Flensburg reichte ebenfalls einen Antrag ein. Er musste zudem auch seine zwei Restaurants laut Verordnung schließen. Vom "Lockdown light" sind auch Fitnessstudios betroffen. Ein Unternehmen in Neumünster will die Schließung aber nicht akzeptieren und reichte ebenfalls einen Eilantrag ein.
Das Gericht hofft, zumindest über einen Teil der Anträge in dieser Woche zu entscheiden.
