Stufenweise Lockerungen bei Veranstaltungen
Die Corona-Lage im Land entwickelt sich gut. Basierend darauf hat Schleswig-Holsteins Jamaika-Koalition ein Stufenkonzept für Veranstaltungen beschlossen. Es soll - wie weitere am Dienstag verkündete Lockerungen - ab kommenden Montag, 8. Juni, greifen. Damit zeige man Perspektiven für zukünftige Veranstaltungen auf, sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP).
Veranstaltungen: Lockerungen ab dem 8. Juni
- Veranstaltungen, bei denen die Abstände eingehalten werden, die Teilnehmer erfasst werden und feste Plätze haben - etwa Lesungen, Konzerte, Theateraufführungen - sind im Außenbereich für bis zu 250 Gäste zugelassen. In geschlossenen Räumen können bis zu 100 Personen teilnehmen.
- Veranstaltungen mit wechselndem Publikum, bei denen Abstände überwiegend eingehalten werden können - Messen, Flohmärkte, Landmärkte -, sind mit entsprechenden Maßnahmen im Außenbereich für bis zu 100 Personen, die sich maximal gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten, zugelassen. Auf solchen Veranstaltungen dürfen keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden.
- Gruppenaktivitäten, bei denen das Abstandsgebot in der Praxis nur teilweise eingehalten werden kann, da ein hohes Maß an Interaktion besteht - Familienfeiern, Empfänge oder Exkursionen -, sind mit festem und bekanntem Publikum im Außenbereich mit entsprechenden Maßnahmen mit bis zu 50 Personen erlaubt.
Veranstaltungen: Lockerungen ab dem 29. Juni
- Auf Messen, Flohmärkten und Landmärkten sowie anderen Veranstaltungen mit wechselndem Publikum dürfen sich bis zu 250 Personen maximal gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten, wenn es im Außenbereich liegt. In Innenräumen sind sie bis maximal 100 Personen zugelassen. Alkoholische Getränke dürfen weiterhin nicht ausgeschenkt werden.
- Familienfeiern, Empfänge oder Exkursionen - also Gruppenaktivitäten, bei denen das Abstandsgebot in der Praxis nur teilweise eingehalten werden kann - sind mit festem und bekanntem Publikum auch in Innenräumen mit entsprechenden Maßnahmen mit bis zu 50 Personen erlaubt.
Großveranstaltungen bis 31. August nicht erlaubt
Wie es dann weitergeht, will die Landesregierung, auf dem Konzept aufbauend, zu gegebener Zeit beschließen. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August nicht erlaubt. Vor diesem Zeitpunkt werde die Lage neu evaluiert, hieß es am Dienstag. Das bedeute nicht automatisch, dass Großveranstaltungen ab dem 1. September möglich seien.
