Corona: Erste Gelder an Unternehmen in SH ausgezahlt
Bis zu 50.000 Euro monatlich erhalten kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, wenn sie die sogenannte Überbrückungshilfe II beantragen.
In Schleswig-Holstein sind die ersten Bundesgelder aus der sogenannten Überbrückungshilfe II bewilligt und ausgezahlt worden. Die ersten der bereits eingegangenen 705 Anträge seien bereits bewilligt und zur Auszahlung angewiesen worden, sagte Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP).
Bis zu 50.000 Euro monatlich
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Sie setzt damit die von Juni bis August gewährte Überbrückungshilfe I fort. Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler erhalten bis zu 50.000 Euro monatlich an nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Maßstab für die Hilfe sind die Umsätze in den Monaten September bis Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Anträge für die Überbrückungshilfe II können noch bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden.
Buchholz betonte, dass die Überbrückungshilfe II ausschließlich durch Steuerberater- und Wirtschaftsprüfer-Kanzleien sowie vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte gestellt werden kann. Die hierfür anfallenden Kosten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig erstattet.
