Stand: 17.04.2025 15:12 Uhr

Revision nach Angriff auf Demo in Henstedt-Ulzburg abgelehnt

Eine bronzene Figur einer Justitia. © Colourbox Foto:  r.classen
Die Richter wiesen die Revision als unbegründet zurück. (Symbolbild)

Der Bundesgerichtshof hat eine Revision im Fall einer Autoattacke auf eine AfD-Gegendemonstration in Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg) zurückgewiesen. Das Landgericht Kiel hatte den zur Tatzeit 19-jährigen Angeklagten im Dezember 2023 zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Der junge Mann war im Oktober 2020 am Rande einer Demonstration gegen eine AfD-Veranstaltung mit einem Auto auf den Gehweg gefahren und hatte dabei vier Gegendemonstranten verletzt. Der Bundesgerichtshof entschied bereits am 11. März, dass es keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten gegeben habe. Die Richter wiesen die Revision des Angeklagten daher als "unbegründet" ab. Die Entscheidung wurde erst jetzt öffentlich.

 

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Grafik: Eine Sprechblase, in der die Kontur des Landes Schleswig-Holstein abgebildet ist. © NDR
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NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 17.04.2025 | 16:30 Uhr

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