Erleichterungen für Feuerwehr: Kabinett billigt Brandschutzgesetz
Schleswig-Holsteins Feuerwehren sollen künftig flexibler agieren können. Dazu will das Land das Brandschutzgesetz anpassen. Das Kabinett hat den Entwurf gebilligt - der Landtag muss das Gesetz noch verabschieden.
"Das stärkt insbesondere das Ehrenamt", sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Vorgesehen ist unter anderem, dass Mitglieder der Feuerwehr, die in den Verwaltungen arbeiten, künftig auch älter sein dürfen als 67 Jahre. Die bisherige Altersgrenze soll gestrichen werden. Und: Diese Mitarbeiter dürften künftig auch Teil des Vorstands werden als Kassenprüfer oder Schriftwart. Bislang war dies nur den aktiven Feuerwehrleuten möglich. Der Landesfeuerwehrverband hat sich ausdrücklich für die Änderungen ausgesprochen. Man müsse aber dennoch ein Auge darauf haben, dass die Mitarbeiter in den Verwaltungen nicht zu alt werden, sagte Pressesprecher Holger Bauer. Frischer Wind sei wichtig bei der Feuerwehr.
Aufgaben der Gemeinden werden per Gesetz konkretisiert
Außerdem will die Landesregierung künftig die Aufgaben der Gemeinden in Sachen Feuerwehr konkreter abgrenzen von den Aufgaben des Kreises. Klarer geregelt wird dann unter anderem, wer zuständig ist, wenn etwa ein Feuerwehrhaus gebaut oder ein neues Fahrzeug angeschafft werden soll.
Nicht automatisch eine Pflichtfeuerwehr
Auch die Vorschriften zur Pflichtfeuerwehr seien umfassend geändert worden, hieß es. Künftig sollen verpflichtete Mitglieder in eine vorhandene Feuerwehr integriert werden können. Es soll also nicht mehr automatisch eine Pflichtfeuerwehr geben, wenn eine Gemeinde zu wenig Freiwillige hat. "Wir hoffen, mit dieser bislang nicht vorgesehenen Mischform, die Freiwilligkeit zu stärken", sagte die Innenministerin. "Diese Neuerung ist wichtig und richtig", sagte auch Holger Bauer vom Landesfeuerwehrverband. Jetzt müsse eine Gemeinde im Zweifel nur noch eine Handvoll Bürger für die Feuerwehr verpflichten und nicht mehr eine ganze Pflichtfeuerwehr. In Schleswig-Holstein gibt es nach Angaben des Verbandes derzeit vier Pflichtfeuerwehren in List auf Sylt, Friedrichstadt (Kreis Nordfriesland). Burg (Kreis Dithmarschen) und Grömitz (Kreis Ostholstein).
Pauschale bei Ausgaben der Mitglieder
Die vierte Änderung: eine Pauschale für Aufwendungen für Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehr. Bisher bekam die nur das Führungspersonal. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr mussten dagegen immer aufwendig ihre Ausgaben durch Belege nachweisen. Das Ziel also: Bürokratie abbauen.
