Glühwein per Taxi - Geschäftsidee vor dem Aus
Ein "Glühwein-Taxi" aus Nordhorn (Grafschaft Bentheim) steht offenbar vor dem Aus. Hintergrund sind die geltenden Corona-Regeln in Niedersachsen.
Die Geschäftsidee war aus der (Corona)-Not geboren - doch aktuell darf das Unternehmen aufgrund der Landesverordnung keine Getränke mehr ausliefern. "Wir verstehen das nicht", sagte Geschäftsführer Hayk Avetisyan. "Jeder Bäcker bietet Coffee-to-Go an und jeder Kiosk Bier-to-Go. Wo ist da der Unterschied?"
"Nachfrage war enorm"
Der 32-Jährige hatte Anfang November begonnen, mit dem Glühwein-Taxi Getränke auszuliefern. Zunächst war das Fahrzeug auf verschiedenen Routen unterwegs, die vorher in den sozialen Netzwerken angekündigt wurden. "Die Nachfrage war enorm, Hunderte Anrufe gingen bei uns ein", so Avetisyan. Doch dann war vorerst Schluss. Der Grund: Vom Taxi aus wurden an festen Standorten die Getränke ausgegeben, bis es zum nächsten Standort weiterfuhr. Das widersprach der Gewerbeordnung. Die Betreiber überarbeiteten ihr Konzept und wollen nun einen reinen Lieferservice nach Anruf und Bestellung für Einzelkunden anbieten. Avetisyan hofft daher auf eine Genehmigung. "Wir sitzen auf der Ware, unter anderem rund 2.500 Liter Glühwein. Jeder Tag zählt, denn es fehlen Einnahmen."
Ausnahmeregelungen müssen beim Land beantragt werden
Der Landkreis Grafschaft Bentheim verweist auf die Corona-Landesverordnung vom 30. Oktober. Danach sind Gastronomiebetriebe für Publikumsverkehr und Besuche geschlossen, "ausgenommen der Außer-Haus-Verkauf und die Abholung von Speisen zum Verzehr". Diese Passage ist auch in der ab Dezember gültigen Verordnung zu finden. "Der reine Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen wie nichtalkoholischen Getränken (Glühwein-Taxi) ist damit nicht erfasst, der Schwerpunkt liegt auf (zubereiteten) Speisen", schreibt die Behörde und betont zur Klarstellung, dass die Kreisverwaltung nicht die Genehmigungsbehörde sei, Verstöße aber ahnden müsse. Ausnahmeregelungen seien nicht vorgesehen und könnten allenfalls beim Land beantragt werden.
Kündigungen schon vorbereitet
Mit Blick auf die Anpassung des Konzepts für das Glühwein-Taxi schreibt der Landkreis weiter: "Das neue Konzept sieht die Lieferung von Glühwein auf Bestellung (mit Mindestbestellwert) vor. Auch dieses Geschäftsmodell widerspricht der Landesverordnung (...)". Avetisyan hofft trotzdem weiter - befürchtet aber auch, dass er seinen 15 Mitarbeitern eventuell kündigen muss. Die Schreiben hat er laut Facebook-Post schon vorbereitet.
