Auf einem grauen Schild vor einem Gebäude steht Bundesgerichtshof Dienststelle Leipzig. © picture alliance/dpa Foto: Jan Woitas

Mord-Urteil gegen Altenpfleger: Verteidigung legt Revision ein

Stand: 18.04.2024 12:10 Uhr

Das Landgericht Bremen hat einen 44-jährigen Altenpfleger wegen Mordes und versuchten Mordes vergangene Woche zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Verteidigung hat nun Revision eingelegt.

Der Bundesgerichtshof in Leipzig muss laut einem Sprecher des Landgerichts Bremen nun darüber entscheiden, ob das Verfahren an einer anderen Kammer des Gerichts erneut verhandelt werden muss. Der Bundesgerichtshof überprüfe anhand von Protokollen und schriftlich dargestellten Begründungen des Urteils, ob Rechtsfehler vorliegen, hieß es. Wenn die Revision verworfen werde, sei das Urteil rechtskräftig, erklärte der Sprecher.

Zwei weitere Anklagen gegen Ex-Pfleger - darunter drei Morde

Der ehemalige Pfleger soll im Februar und im April 2019 zwei Pflegeheim-Bewohnern Medikamente ohne medizinische Notwendigkeit gegeben und dabei ihre Wehrlosigkeit ausgenutzt haben. Der Prozess erinnert an den Fall Högel im Jahr 2019 am Landgericht in Oldenburg. Der 44-Jährige sitzt bereits wegen ähnlicher Taten seit 2020 in Haft. Das Landgericht Bremen bestrafte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung und der Misshandlung Schutzbefohlener. Außerdem liegen laut dem Landgericht gegen den Mann zwei weitere Anklagen vor. Der Mann steht demnach im Verdacht, zwischen 2010 und 2011 zwölf weitere Taten begangen zu haben - darunter drei Morde.

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