Trotz Vereinbarung: Enkel verkauft Haus, Großmutter muss ausziehen
Nach dem Tod ihres Mannes hat eine Seniorin lebenslanges Wohnrecht mit ihrem Enkel vereinbart - nach dem Verkauf des Hauses muss die Frau laut Oberlandesgericht Oldenburg nun trotzdem ausziehen.
Weil das Wohnrecht nicht im Grundbuch festgehalten wurde, könne die Frau dies nicht gegenüber den neuen Hauseigentümern durchsetzen, teilte das Oberlandesgericht am Donnerstag mit. Ihr stehe aber Schadenersatz von ihrem Enkel zu. Die Klägerin erbte das Haus in Osnabrück gemeinsam mit ihren beiden Töchtern. Sie einigten sich, das Erbe an den Enkel zu verkaufen - unter der Prämisse, dass die damals Mitte 70-jährige Frau bis zu ihrem Tod in dem Haus wohnen dürfe. Diese Vereinbarung bei einem Kaffeetrinken wurde allerdings nie schriftlich im Grundbuch eingetragen. Das Gericht spricht da von einem schuldrechtlichen Wohnrecht.
Enkel verkaufte Haus gewinnbringend
Eineinhalb Jahre später setzte der Enkel seine Großmutter vor die Tür und verkaufte das Haus zu mehr als dem doppelten Preis an ein junges Paar. Die Seniorin verklagte ihren Enkel vor dem Landgericht Osnabrück und bekam Recht. Auch seine Berufung vor dem Oberlandesgericht hatte keinen Erfolg (Az. 8 U 174/22). Die Großmutter müsse zwar ausziehen, habe aber Anspruch auf Schadenersatz. Die Höhe ist noch offen.
