Kindesmissbrauch: Ex-Betreuer zu Bewährung verurteilt
Im Prozess um den schweren sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen hat das Landgericht Oldenburg einen ehemaligen Jugendbetreuer zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.
Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie ein Sprecher am Dienstag sagte. Nach Auffassung des Gerichts nutzte der Angeklagte seine Funktion als Betreuer aus. Täter und Opfer hatten sich bei einem Kinder- und Jugendcamp kennengelernt.
Betreuer und Mädchen hatte eine Liebesbeziehung
Die acht Taten, von denen vier als schwerer sexueller Missbrauch eingestuft wurden, ereigneten sich zwischen Mai und August 2016 insbesondere in Braunschweig, wo das Mädchen damals wohnte. Die beiden hatten rund eineinhalb Jahre eine Beziehung geführt. Das Gericht hatte aus Briefen heraus gelesen, dass es sich um eine einvernehmliche Liebesbeziehung zwischen dem Betreuer und dem Mädchen gehandelt hat. Strafrechtlich relevant war nur der Zeitraum, als das Mädchen noch 13 Jahre alt war.
Verteidigung forderte Bewährung
Die Nebenklage hatte eine von den Anwälten des Angeklagten angebotene Verständigung abgelehnt. Die Verteidigung des Mannes hatten eine Bewährungsstrafe wegen minderschwerer Fälle und die Zahlung einer Geldstrafe vorgeschlagen.
Verurteilter darf drei Jahre lang keine Kinder betreuen
Als strafmildernd bewertete das Landgericht das Geständnis des Angeklagten, seine Entschuldigung beim Opfer und die Tatsache, dass er nicht vorbestraft ist. Das Gericht untersagte dem Mann eine berufliche Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich während seiner dreijährigen Bewährungszeit. Zudem zahlt der Angeklagte dem Opfer einen finanziellen Ausgleich. Das Urteil ist rechtskräftig.
