Ein angeklagter Arzt sitzt mit seinen Verteidigern in einem Gerichtssaal. © picture alliance/dpa | Sina Schuldt Foto: Sina Schuldt

Prozess um Tod von 14-Jährigem: Chefarzt in Verden vor Gericht

Stand: 07.06.2023 12:23 Uhr

Nach dem Tod eines 14-Jährigen muss sich ein Chefarzt vor dem Landgericht Verden verantworten. Ihm wird vorgeworfen, eine Hirnblutung nicht erkannt und die nötige Behandlung nicht angeordnet zu haben.

Am Dienstag wurde der Prozess eröffnet. Nach Angaben des Gerichts hatte der 14-Jährige im April 2018 einen Fahrradunfall und war deshalb in ein Rotenburger Krankenhaus gekommen. Einen Tag später starb er an den Folgen einer Gehirnblutung. Dem 53-Jährigen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Er soll eine notwendige Behandlung nicht angeordnet haben. Der Angeklagte entschuldigte sich am Dienstag bei der Mutter des Verstorbenen und beteuerte, er habe die Hirnblutung nicht erkennen können.

Vorwurf: Trotz auffälliger Symptome nicht gehandelt

Der Chefarzt war zu Hause in Rufbereitschaft und tauschte sich dreimal telefonisch mit dem behandelnden Arzt über den Fall aus. Dieser diagnostizierte eine Gehirnerschütterung, tatsächlich hatte der Jugendliche einen Schädelbasisbruch erlitten. Obwohl der Patient mehrfach blutig erbrochen, auffällige Kaliumwerte gehabt und trotz Schmerzmittel über sehr starke Kopfschmerzen geklagt habe, seien keine medizinischen Maßnahmen eingeleitet worden, um eine Hirnblutung auszuschließen, so der Vorwurf. In der Nacht hatte der diensthabende Arzt gewechselt.

Keine Einigung: Einstellung gegen Geldzahlung scheitert

Die Klinikleitung hatte die drei beteiligten Mediziner nach dem Vorfall fristlos entlassen. Ursprünglich waren sie wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt worden, dies hatte das Gericht nicht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft klagte die Männer dann wegen fahrlässiger Tötung an. Gegen einen der Ärzte wurde das Verfahren gegen Zahlung von 12.000 Euro eingestellt, der zweite ist inzwischen gestorben. Der ehemalige Chefarzt war bereit, 13.000 Euro zu zahlen - die Staatsanwaltschaft forderte 25.000 Euro. Das Verfahren wurde daher nicht eingestellt, sondern der Prozess eröffnet.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Oldenburg | 06.06.2023 | 13:30 Uhr

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