Urteil: Naturschutz in Lüneburger Heide weitgehend rechtmäßig
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat den Schutz der Lüneburger Heide bestätigt. Die Naturschutzverordnung im Heidekreis und im Landkreis Harburg ist überwiegend rechtmäßig. Geklagt hatten drei Landwirte.
Nach Auffassung der Landwirte waren seit 2020 geltende Auflagen und Verbote unverhältnismäßig. In dem Jahr wurde das Naturschutzgebiet Lüneburger Heide neu ausgewiesen und Vorgaben an das europäische Naturschutzrecht angepasst. Das hatte für die Landwirte nach eigenen Angaben zur Folge, dass sie beispielsweise einige ihrer Grünflächen nur zu bestimmten Zeitpunkten im Jahr mähen durften. Um gegen solche Einschränkungen bei der Bewirtschaftung vorzugehen, hatten sie zwei Normenkontrollanträge gestellt. Das Oberverwaltungsgericht hat daraufhin geprüft, ob die Naturschutzverordnung rechtmäßig ist - und das ist sie laut Senat überwiegend.
OVG: Lüneburger Heide ist schutzwürdig und schutzbedürftig
Im Urteil heißt es, die Verordnung erfülle die gesetzlichen Voraussetzungen, um das Gebiet in der Lüneburger Heide unter Naturschutz zu stellen, denn das Gebiet sei schutzwürdig und schutzbedürftig. Es ist laut Gericht das zweitälteste Naturschutzgebiet Deutschlands - geprägt von ausgedehnten Heideflächen, Mooren, Laub- und Nädelwäldern sowie Grünland- und Ackerflächen.
Zwei Einzelflächen falsch eingestuft
Bei zwei Einzelflächen im Landkreis Harburg stellte das Gericht jedoch eine falsche Einstufung fest. Diese Grünflächen seien zu Unrecht unter höheren Schutz gestellt worden, so der Senat. Demnach gelten dort nun nicht mehr die strengen Naturschutzegeln und Verbote. Zum einen dürfen die Landwirte auf diesen Grünflächen nun Wasser ohne Genehmigung von der Naturschutzbehörde abzapfen, heißt es. Zuvor brauchte es diese. Zum anderen entschied das Gericht, dass die Flächen mit Hubschraubern oder Segelflugzeugen unterhalb von 150 Metern Höhe überflogen werden dürfen. Auch gelandet werden dürfe dort. Für Modellflugzeuge oder Drohnen gelte aber immer noch ein Flugverbot, so die Geschworenen.
Landwirt nennt Verordnung "enges Korsett"
Zwei der Kläger sind ein Landwirt und sein Sohn. Sie führen gemeinsam einen Hof in Undeloh (Landkreis Harburg) und bewirtschaften rund 300 Hektar Ackerfläche, Grünland und Wald. Die Verordnung sei ein enges Korsett für die Familie und mache es sehr schwer, den Betrieb für die Zukunft fit zu machen, so der Sohn. Demnach gehe es ihm und seinem Vater nicht darum, den Naturschutz auszuhebeln. Vielmehr wollten sie mit der Klage erreichen, nicht mehr für alles Genehmigungen einholen zu müssen oder wegen einer Ablehnung zu klagen. Die Familie wünsche sich mehr Rechts- und Planungssicherheit für künftige Investitionen und eine bessere Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde - das haben sie jedoch nicht vor Gericht erreicht, so der Sohn. Das Urteil vom Oberverwaltungsgericht ist noch nicht rechtskräftig. Die Landwirte können dagegen noch Beschwerde einlegen.
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