Dreifachmord von Bispingen: Verurteilter legt Revision ein
Der im Fall des dreifachen Mordes von Bispingen verurteilte 35-Jährige geht gegen das Urteil vor. Das Landgericht Lüneburg hatte ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe mit Sicherungsverwahrung verurteilt.
Mit der Revision ist das Urteil vom 18. Januar nicht rechtskräftig. Die Lüneburger Richter hatten den 35-Jährigen wegen des gewaltsamen Mordes an seiner Lebensgefährtin, an deren vierjährigem Sohn und an der elfjährigen Tochter verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
35-Jähriger äußerte sich vor Gericht nicht
Die Leichen von Mutter und Sohn waren im Mai vergangenen Jahres in Bispingen (Heidekreis) im Haus der Mutter entdeckt worden. Die Leiche der Tochter fanden die Ermittler später an einem Waldweg in der Lüneburger Heide in der Nähe von Schneverdingen. Das Mädchen war vor ihrem Tod vergewaltigt worden. Der 35-Jährige war nicht der Vater der Kinder. Der Angeklagt hatte sich vor Gericht nicht zu dem Geschehen geäußert. Sein Verteidiger hatte in dem Prozess lediglich die Sicherungsverwahrung in Zweifel gestellt.
