BGH: Gestohlener Campingbus gehört neuen Käufern

Gehört ein bei einer Probefahrt gestohlener Campingbus dem Autohändler? Oder demjenigen, der ihn nichts ahnend von einer Privatperson gekauft hat? Diese Frage hat am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) beantwortet: Die Familie aus Hessen, die das gestohlene Fahrzeug in gutem Glauben gekauft hatte, darf es behalten. Nicht nur das: Sie darf von dem Autohaus in Buxtehude, wo das Campingmobil bei einer Probefahrt entwendet worden war, auch den Ersatzschlüssel und die Original-Fahrzeugpapiere verlangen.
Der Weg des Campingmobils
Der Fall spielte sich wie folgt ab: Ein Kunde hatte sich den Camping-Van im Wert von 52.900 Euro bei dem Autohaus in Buxtehude für eine einstündige Probefahrt ohne Begleitung ausgeliehen. Dazu legte er dem Händler seine Papiere vor - die waren jedoch gefälscht, wie sich erst später herausstellte. Der Kunde brachte das Fahrzeug nicht zurück, das Autohaus meldete es als gestohlen. Wenige Wochen später entdeckte die Familie aus Hessen den von einem privaten Verkäufer angebotenen Campingbus im Internet. Am vereinbarten Treffpunkt nahmen Vater, Mutter und Tochter das Fahrzeug gegen 46.500 Euro in bar in Empfang. Auf der Zulassungsstelle folgte dann die böse Überraschung: Der Campingbus war als gestohlen gemeldet. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, den die Familie erhalten hatten, waren professionell gefälscht.
Besitz geht bei Probefahrt auf Kaufinteressenten über
Ihr Urteil begründeten die Zivilrichter in Karlsruhe damit, dass dem Autohändler der Campingbus nicht unfreiwillig abhandengekommen war. Als der Händler dem vermeintlichen Kaufinteressenten das Fahrzeug für eine nicht überwachte Probefahrt zur Verfügung stellte, ging das Campingmobil nach Ansicht der Richter in dessen Besitz über. Wie schon die Vorinstanz festgestellt hatte, hatte die Familie nichts von dem Diebstahl geahnt und das Fahrzeug in gutem Glauben erworben. Deshalb gehört der Campingbus nach dem Urteil des BGH der Familie. Der BGH hat damit im Wesentlichen das Urteil, das das Landgericht Marburg in erster Instanz gesprochen hatte, wiederhergestellt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte in zweiter Instanz dem Autohaus den Besitz zugesprochen, woraufhin die Entscheidung an den Bundesgerichtshof ging.
