Vor fünf Jahren: Safia S. nach IS-Attacke zu Haft verurteilt
Sechs Jahre Jugendhaft wegen versuchten Mordes und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung: So lautete am 26. Januar 2017 das Urteil des Oberlandesgerichts Celle gegen die 16-jährige Safia S.
Mit dem Urteil wurde damals erstmals eine Sympathisantin des sogenannten Islamischen Staates (IS) wegen einer Terrorattacke in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt. Safia S. hatte im Februar 2016 im Hauptbahnhof Hannover einen Bundespolizisten niedergestochen und lebensgefährlich verletzt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angriff der Schülerin auf den Beamten der Unterstützung des IS dienen sollte. Dies belegten demnach unter anderem die Chat-Protokolle auf dem Handy der Schülerin. Die Ermittler der Bundesanwaltschaft waren sich darüber hinaus sogar sicher, dass die damals 15-Jährige von IS-Mitgliedern zu der Tat angeleitet worden war.
Führungsaufsicht nach Haftentlassung
Nach Ablauf der sechsjährigen Haftstrafe wird Safia S. nun bald entlassen. Laut Ralph B. Seifert, dem Direktor des Amtsgerichts Vechta, wird sie im Anschluss noch für drei Jahre unter Führungsaufsicht stehen. Dazu gehöre der regelmäßige Kontakt zu einem Bewährungshelfer und diverse Weisungen. Sie müsse sich in dieser Zeit zum Beispiel an Kontaktverbote zu bestimmten Personen halten, so Seifert.
Safia S. wollte sich dem IS anschließen
Safia S. war im Januar 2016 nach Istanbul geflogen, um sich dem IS anzuschließen. Auf dem Weg nach Syrien wurde sie allerdings von ihrer Mutter abgefangen, die sie nach Hannover zurückbrachte. Laut den Ermittlern soll Safia S. aber weiter mit dem IS Kontakt gehalten haben, vor allem über soziale Netzwerke. Auf diesem Wege, so die Ermittler, sei auch ein Angriff vereinbart worden.
Mit dem Küchenmesser zum Hauptbahnhof
Am 26. Februar 2016 war Safia S. dann am Hauptbahnhof Hannover unterwegs. Die 15-Jährige wurde dort von zwei Bundespolizisten kontrolliert, weil sie sich nach Angaben der Beamten auffällig verhielt. Vollkommen unvermittelt, so beschrieben es die Polizisten, zückte sie ein Küchenmesser und stach einem der Beamten in den Hals. Er brach zusammen, die Verletzung am Hals war lebensgefährlich. Der andere Polizist überwältigte die Schülerin.
Entschuldigung bei dem verletzten Polizisten
Während der Untersuchungshaft hatte sich die Gymnasiastin bei dem verletzten Bundespolizisten sowohl in einem Brief als auch in der mündlichen Verhandlung entschuldigt. Dessen Anwalt teilte damals mit, dass sich der Beamte körperlich von der Messerattacke erholt habe, aber noch immer unter den psychischen Folgen der Tat leide. Wegen des Alters der Angeklagten verhandelte die Kammer nach dem Jugendstrafrecht, das eine Höchststrafe von zehn Jahren vorsieht. Eine Revision gegen das Urteil lehnte der Bundesgerichtshof 2018 ab. Auch ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung wurde im vergangenen Dezember abgelehnt. Zu den Gründen dafür wollte sich der Direktor des Amtsgerichts nicht äußern.
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