Landgericht: Mietpreisbremse ist unwirksam

Gerade in besonders beliebten Vierteln in Großstädten wie Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Osnabrück müssen viele Menschen einen großen Teil ihres Lohnes ihrem Vermieter überweisen. Um diesem Trend etwas entgegenzusetzen, hatte das Land Niedersachsen im Jahr 2016 die Mietpreisbremse eingeführt. Sie soll Mieter vor viel zu teuren Wohnungen schützen - doch das entsprechende Regelwerk ist offensichtlich nicht wasserdicht ausgearbeitet worden.
Landgericht: Aus formellen Gründen unwirksam
Zu diesem Schluss waren bereits verschiedene Gerichte gekommen. Am Mittwoch erklärte auch das Landgericht Hannover, die Verordnung sei in ihrer derzeitigen Form unwirksam - und zwar aus formellen Gründen. Das Land hätte begründen müssen, warum die Verordnung in bestimmten Gebieten gilt, so ein Sprecher. Das sei nicht zeitgleich mit der Veröffentlichung geschehen, sondern erst gut eineinhalb Jahre später. Das Land hat aber bereits eine neue Mietpreisbremse auf den Weg gebracht. Sie soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
Zwei Mieter hatten Auskunft vom Vermieter verlangt
Das Landgericht könne allerdings immer nur im Einzelfall entscheiden, so der Gerichtssprecher. Das Urteil beziehe sich daher nur auf den verhandelten Sachverhalt. Im aktuellen Fall vertrat die Klägerin zwei Mieter aus Hannover. Sie hatte vom Vermieter Auskunft darüber verlangt, ob die Miete zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal erhöht worden war. Außerdem forderte sie die ihrer Ansicht nach zu viel gezahlte Miete zurück. Die Klage war in erster Instanz bereits vom Amtsgericht Hannover zurückgewiesen worden.
