IS-Prozess: "Abu Walaa" drohen elfeinhalb Jahre Haft
Im Prozess gegen den mutmaßlichen Deutschland-Chef der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), Abu Walaa, und drei Mitangeklagte hat die Bundesanwaltschaft hohe Haftstrafen gefordert.
Für den Iraker Ahmad A., der sich "Abu Walaa" nennt, plädierte die Anklage am Mittwoch am Oberlandesgericht Celle wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der Terrorgruppe auf elfeinhalb Jahre Haft. Für zwei weitere mutmaßliche IS-Drahtzieher forderte die Bundesanwaltschaft neuneinhalb und zehn Jahre Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Für den vierten kürzlich aus der Untersuchungshaft entlassenen Angeklagten plädierte die Anklage auf viereinhalb Jahre Haft, ebenfalls wegen Unterstützung einer Terrororganisation im Ausland.
Rekruten für den IS
Abu Walaa und den Mitangeklagten wird vorgeworfen, junge Menschen vor allem im Ruhrgebiet und im Raum Hildesheim islamistisch radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt zu haben. Zwei der Rekrutierten sollen im Irak Selbstmordattentate mit zahlreichen Todesopfern verübt haben. Ein weiterer soll im Sicherheitsapparat des IS tätig gewesen sein. Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim. Die Männer stehen wegen Unterstützung des IS und Mitgliedschaft in der Terrormiliz seit September 2017 vor Gericht.
Kronzeuge aus Gelsenkirchen
Die Bundesanwaltschaft sah die Tatvorwürfe in ihrem Plädoyer im Wesentlichen als erwiesen an. Sie stützte sich dabei einerseits auf einen Kronzeugen, einen jungen Mann aus Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen). Dieser geriet als Jugendlicher in islamistische Kreise und reiste nach seiner Schilderung mithilfe von Abu Walaas Netzwerk nach Syrien aus. Später wandte er sich vom IS ab und kooperierte mit den Behörden.
An den vier kommenden Prozesstagen im Februar sind die Plädoyers der Verteidigung geplant, anschließend das Urteil in dem Mammutprozess, bei dem am Mittwoch der 241. Verhandlungstag absolviert wurde.
