Hannover: Rathausaffäre um Ex-OB Schostok geht erneut vor Gericht
Die Affäre um unzulässige Gehaltszulagen im Rathaus von Hannover geht in eine neue Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der Staatsanwaltschaft zugelassen.
Das Landgericht Hannover soll nun über das Strafmaß für Ex-Oberbürgermeister Stefan Schostok (SPD) entscheiden. Die Verurteilung wegen Untreue bleibt weiterhin bestehen, es geht somit nur um die Höhe der Geldstrafe, wie der Bundesgerichtshof (BGH) mitteilte. Schostok war im vergangenen Februar wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 9. 000 Euro verurteilt worden. Der Politiker hatte von unrechtmäßigen monatlichen Zulagen gewusst, die sein damaliger Büroleiter kassierte.
Geldstrafe für Schostok, Freispruch für Büroleiter
Konkret geht es um Zulagen von rund 49.500 Euro, die Schostoks Ex-Büroleiter zwischen April 2015 und Mai 2018 rechtswidrig erhalten hatte. Seit Oktober 2017 wusste Schostok nach Überzeugung des Gerichts von der Rechtswidrigkeit der Zulage, stoppte sie jedoch nicht. Im April 2020 hatte das Landgericht Hannover Schostok vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen, sein ehemaliger Büroleiter hatte eine Geldstrafe wegen Betrugs durch Unterlassen erhalten. Der BGH hob das Urteil jedoch auf, der Ex-Büroleiter wurde freigesprochen, Schostok erhielt eine Geldstrafe. Dagegen legte der ehemalige Oberbürgermeister Revision ein. Diese hatte der BGH im Februar 2023 verworfen.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt - ihr erschien die Geldstrafe für Schostok zu gering. Der BGH hat diese Revision nun zugelassen. Zudem entschied der BGH, dass der Freispruch von Schostoks Büroleiter bestehen bleibt. Die dagegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft wies der BGH zurück.