BGH bestätigt Hildesheimer Freispruch in Anschlags-Prozess
Am Mittwoch hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts Hildesheim in einem Prozess um einen mutmaßlich geplanten Anschlag bestätigt.
Die Nachprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler ergeben, teilte das Landgericht am Mittwoch mit. Damit ist die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Celle abgewiesen, das Urteil vom 14. Januar sei nun rechtskräftig. Die Richter hatten den heute 23-Jährigen vom Vorwurf freigesprochen, einen Terror-Anschlag auf Muslime geplant zu haben.
Gericht: Keine Androhung von Straftaten erkennbar
Die als Jugendkammer tätige Strafkammer des Landgerichts hatte den Angeklagten zwar wegen Beleidigung und Bedrohung in zwei Fällen schuldig gesprochen. Wegen der Vorwürfe der Volksverhetzung, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung sowie der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten wurde er aber freigesprochen.
