Nach Kündigung: Wolfsburger Pfarrer und Kirche einigen sich
Wegen Vorwürfen sexueller Anspielungen gegenüber Konfirmanden hatte die Landeskirche Braunschweig einem Pfarrer aus Wolfsburg fristlos gekündigt. Der zog vor Gericht. Nun gab es eine Einigung.
Die evangelische Landeskirche beendet das Arbeitsverhältnis mit dem Pfarrer rückwirkend mit einer ordentlichen Kündigung, wie ein Sprecher des Arbeitsgerichts Braunschweig am Mittwoch sagte. Dass sich beide Seiten geeinigt hätten, sei überraschend. Der Vorschlag des Gerichts habe bereits seit mehreren Wochen vorgelegen. Das Verfahren hatte sich seit Längerem gezogen. Termine im Mai und September waren ergebnislos geblieben. Ohne die kurzfristige Einigung wäre der Prozess am Mittwoch weitergegangen. "Zeugenaussagen waren nach dieser Wendung allerdings nicht mehr nötig", sagte der Gerichtssprecher.
Landeskirche: Wollten Zeugen Aussage ersparen
Die Kirche hat den Vorschlag des Richters eigenen Angaben zufolge angenommen, um den Zeugen eine Aussage zu ersparen. "Daher haben wir dem Vergleich zugestimmt, der im Kern unsere Forderung erfüllt, den Pfarrer aus dem Dienst zu entfernen", sagte Landeskirchensprecher Michael Strauß.
Pfarrer soll verbal übergriffig gewesen sein
Die Landeskirche hatte dem Mann zunächst fristlos gekündigt, nachdem Vorwürfe über den Geistlichen bekannt geworden waren. Demnach hatte er bei einer Freizeit verbale sexuelle Anspielungen gegenüber Konfirmanden und Betreuern gemacht. Außerdem soll er seine Aufsichtspflicht während der Konfirmandenfreizeit verletzt und es Jugendlichen ermöglicht haben, Alkohol zu trinken.
Kirchenrechtlicher Streit um Rechte des Pfarrers läuft noch
Der Pfarrer wollte mit seiner Klage gegen die Kündigung erreichen, dass ihm seine durch die Ordination zugeteilten Rechte erhalten bleiben. Dieser Punkt blieb durch den Vergleich allerdings unberührt, erklärte der Gerichtssprecher. Ein entsprechendes kirchenrechtliches Verfahren laufe. Der Theologe fürchte, ohne die Rechte keine Stelle in einer anderen Landeskirche zu finden. Die landeskirchlichen Anwälte hatten vor dem Arbeitsgericht wiederholt betont, es führe aus ihrer Sicht kein Weg daran vorbei, dass ihm diese Rechte entzogen werden. Es bestehe auch kein übergeordnetes kirchliches Interesse, sie ihm zu belassen.